Heidelberg. Auch im neuen Jahr wird es nicht langweilig: Am Dienstag, 27. Februar, verhandelt das Amtsgericht Heidelberg darüber, ob eine öffentlich beworbene Veranstaltung in öffentlichen Räumen auch tatsächlich öffentlich ist. Der Antifaschist Michael Csaszkóczy erhielt wegen angeblichen Hausfriedensbruchs einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hat.
Update 20. Januar: Der Prozesstermin am 27. Februar wurde vom Amtsgericht „aus dienstlichen Gründen“ abgesagt! Sobald ein neuer Termin feststeht, werden wir das bekanntgeben.
Am 12. Mai 2017 hatte die baden-württembergische AfD-Landtagsfraktion den Hilde-Domin-Saal der Heidelberger Stadtbücherei für eine Wahlkampfveranstaltung angemietet. Obwohl es sich um einen öffentlichen Vortragsabend zum Thema „Ein Jahr AfD im Landtag“ handeln sollte, ließ die AfD nur wenige Zuschauer und Zuschauerinnen ein.
Auch PressevertreterInnen und Stadträte wurden ausgeschlossen. Einlass bekam man nur mit AfD-Parteiausweis oder als persönlicher Bekannter der rechten FunktionärInnen. Die Versammlung sei spontan zu einer geschlossenen Veranstaltung umgewidmet worden.
Es war nicht das erste Mal, dass die AfD unter falschen Angaben versuchte, städtische Räume in Heidelberg für sich zu nutzen. Bereits im Januar hatte die AfD versucht, die Räume des Stadtteilvereins Rohrbach für eine „Bürgerfragestunde“ anzumieten, die nie stattfand. Stattdessen versuchte die AfD vergeblich, eine Hetzkampagne gegen die Flüchtlingsunterbringung in Rohrbach zu veranstalten.
Bereits eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn wurde der Antifaschist Michael Csaszkóczy am 12. Mai von der Polizei aus dem oberen Foyer der Stadtbücherei, wo eine öffentliche Fotoausstellung gezeigt wurde, „entfernt“. Das Publikum, das sich vor dem Saal zusammengefunden hatte, entsprach nicht den Vorstellungen der AfD. Zur Begründung teilte der Einsatzleiter der Polizei mit, das Hausrecht sei auch für diesen Teil der Stadtbücherei und bereits vor Beginn der Veranstaltung auf die rechte Kampfsportgruppe übergegangen, die die AfD als Saalschutz engagiert hatte.
Michael Csaszkóczy wurde per Strafbefehl wegen „Hausfriedensbruchs“ zu einer Verwarnung mit 500 Euro Geldbuße, zusätzlich mit einer Bewährung von einem Jahr bei Strafandrohung von 15 Tagessätzen (wahlweise Haft) verurteilt. Gegen diesen Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt.
Die Verhandlung findet am Dienstag, 27. Februar 2018, 8.30 Uhr, im Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, statt.
Siehe auch Hausfriedensbruch als Zuschauer bei öffentlicher AfD-Versammlung?, AfD-Versammlung hat ein Nachspiel, „AIHD: Stadt zeigt „geradezu groteskes Rechtsverständnis““ und „AntifaschistInnen fluten AfD-Veranstaltung„
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