Stuttgart. Der DGB Baden-Württemberg kritisiert die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichtes, den Abgeordneten Wolfgang Gedeon nicht aus der Partei auszuschließen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende Martin Kunzmann:
„Die Entscheidung war zu erwarten, weil sich die Partei auch bisher schon nicht wirklich von den judenfeindlichen Pamphleten abgesetzt hat, die Wolfgang Gedeon verfasst hat. Er durfte mit Unterstützung von AfD-Landtagsabgeordneten sogar auf dem Bundesparteitag im vergangenen Dezember für seine antisemitischen Theorien werben. Er bezeichnet das Gedenken an den Holocaust dreist als Staatsreligion.
Die Entscheidung des Schiedsgerichtes zeigt nun eindeutig: Die AfD ist nicht zur Abkehr von antisemitischem Denken bereit. Das Problem Gedeon ist keine Randerscheinung, sondern symptomatisch für die gesamte Partei. Ihre Politiker und Politikerinnen würdigen permanent Menschen anderer Religion oder Herkunft herab, sie schieben die Verantwortung, die wir als Deutsche aufgrund unserer verbrecherischen Geschichte zwischen 1933 und 1945 haben, bewusst weg. Umso schlimmer ist es, dass sie so viele Landtags- und Bundestagsmandate besetzen konnte. Das ist beschämend.“
Folge uns!