Mainz. Der Strafbefehl ist jetzt rechtskräftig: Ein mutmaßlicher Neonazi und Hooligan von Hertha BSC Berlin griff am 14. Mai 2016 bei einer antifaschistischen Demonstration gegen die AfD in Mainz einen Pressefotografen an und verletzte ihn. Daraufhin bekam der rechte Schläger im Jahr 2017 einen Strafbefehl von der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung nach § 223 StGB. Dagegen legte der Mann Einspruch ein. Nachdem er eine geplante Gerichtsverhandlung zweimal aus Termingründen absetzen ließ, gab der Gewalttäter nun auf und nahm die auferlegte Geldstrafe an.
Der mutmaßlicher Neonazi und Hooligan von Hertha BSC Berlin warf am Montag, 15. Januar, – einen Tag vor der angesetzten Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Mainz – das Handtuch. Thilo B. ließ dem Amtsgericht durch seinen Anwalt per Fax mitteilen, dass er die ihm auferlegte Geldstrafe annehme und seinen Einspruch zurückziehe. Somit wurde die Strafe am Dienstag, 16. Januar, rechtskräftig. Thilo B. muss 1600 Euro (80 Tagessätze à 20 Euro) zahlen, dazu die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen. Wenn er nicht zahlen will oder kann, tritt an die Stelle eines Tagessatzes 1 Tag Freiheitsstrafe.
Pressefotograf angegriffen und verletzt
Thilo B. hatte am Samstag, 14. Mai 2016, in Mainz unseren Kollegen Tape Lago in der Bahnhofstraße attackiert und verletzt. Zu der Demonstration gegen die rassistische Stimmungsmache der AfD gegen Geflüchtete und Migrantinnen hatten Antifa Rheinpfalz und Autonomal aufgerufen (siehe Empörung über Neonazi-Angriff auf Pressefotografen).
Vor Ort hatten unser Kollege und zwei Zeugen Strafanzeige gegen den rechten Gewalttäter gestellt. Der Fotojournalist musste später ärztlich behandelt werden. Diagnose: HWS-Distorsion, LWS-Prellung, Knieprellung rechts, Knieprellung links, Ellenbogenprellung links.
Angreifer in der Fahndungsdatei „Gewalttäter Sport“
Die Mainzer Staatsanwaltschaft reagierte auf die Strafanzeige gegen Thilo B. am 3. Juli 2016 mit einem Strafbefehl. Sie sah es als erwiesen an, dass B. eine Straftat begangen hatte (Körperverletzung gemäß § 223). Sein Vorgehen sei strafbar nach § 223, 230 StGB. Dies bedeutet, dass B. vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder ihre Gesundheit geschädigt habe.
Die Mainzer Polizei nahm daraufhin die Ermittlungen gegen B. auf und holte sich Hilfe beim LKA Berlin Steglitz. Dort wurde festgestellt, dass B. in der Polizeidatei „Gewalttäter Sport“ eingetragen ist. Wird er jetzt auch in der Datei „Straftäter rechtsmotiviert“ geführt?
Angriff auf Journalisten nicht akzeptabel
Als Reaktion auf die Attacke gegen den Fotojournalisten der Beobachter News lud die antifaschistische und linke Gruppe Autonomal am Samstag, 21 Mai 2016, zu einer Kundgebung für die Verteidigung der Pressefreiheit ein. An jenem Tag, versammelten sich gut vierzig Personen vor dem Mainzer Hauptbahnhof und protestierten (siehe Statement für die Pressefreiheit) gegen den Angriff auf die Antifa-Demo und den Fotojournalisten.
Alfred Denzinger, Chefredakteur und Herausgeber der Beobachter News, kritisierte damals in einem Redebeitrag, den „feigen Angriff“ auf seinen Kollegen Tape Lago. „Dieses Ereignis ist an sich schon völlig inakzeptabel. Es ist nicht hinnehmbar, dass Journalisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angegriffen werden“, rief Denzinger.
Polizei muss Pressefreiheit vor Angriffen schützen
Der Höhepunkt dieses pressefeindlichen Angriffs sei nicht die Attacke selbst, sondern die Tatsache, dass sie unter den Augen der Polizei geschah, die es nicht für notwendig hielt, einen Pressevertreter bei der Ausübung seiner Arbeit zu schützen. Das sei doch wohl eine der vornehmsten Aufgaben der Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat, betonte der Chefredakteur der Beobachter News weiter.
Bevor der Angreifer auf unseren Fotografen zustürmte, stand ein Polizist neben ihm. Der Beamte hätte den Mann an seiner Attacke hindern können. Es hätte gereicht, ihn einfach festzuhalten. Offensichtlich hatten die Beamten kein Interesse, die Pressefreiheit zu schützen, betonte Denzinger.
Mit dem Verfahren und die Geldstrafe zufrieden
Der geschädigte Kollege zeigte sich am Dienstag, 16. Januar, im Mainzer Amtsgericht, wo er trotz der Absage der Verhandlung war, mit dem Verlauf des Fahrens und der Geldstrafe von 1600 Euro für Thilo B. zufrieden. Er rief die Mainzer Polizei auf, JournalistInnen bei Demonstrationen künftig besser zu schützen.
Es sei unangebracht, dass die Polizei – kurz nach dem Angriff auf seine Person – aus ihm, dem Angegriffenen, einen Täter machen wollte. Thilo B. ließ durch seinen Anwalt mitteilen, dass er überreagiert habe. Er habe sich durch das Fotografieren provoziert gefühlt. Der Angriff auf den Geschädigten tue ihm leid.
Folge uns!