Von Paul Linker – Heilbronn. Im Zusammenhang mit dem ersten Castor-Transport auf dem Neckar am 28. Juni 2017 wurden in jüngster Zeit eine Vielzahl von Protestierenden mit Bußgeldern und Verfahren wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz unter Druck gesetzt. So erhielt ein Aktivist vom Ordnungsamt Heilbronn einen Bußgeldbescheid über insgesamt 178,50 Euro. Er legte Einspruch ein. Nun kommt es am Donnerstag, 29. März, zum Prozess vor dem Heilbronner Amtsgericht.
Der Betroffene findet es besonders empörend, dass der von ihm gewählte Rechtsbeistand Holger Isabelle Jänicke vom zuständigen Amtsrichter Jäger zwei Tage vor dem Prozesstermin abgelehnt wurde. Die Begründung: Es bestehe eine „nicht hinreichende Vertrauenswürdigkeit“. Die durch den Rechtsbeistand beantragte Akteneinsicht wurde ihm verwehrt. Die dreiseitige Begründung der Ablehnung durch Amtsrichter Jäger ist aus Sicht des betroffenen Aktivisten „ein starkes Stück“.
Im vergangenen Jahr hatte der EnBW-Konzern zum ersten Mal in der an Skandalen reichen Geschichte der Atomindustrie fünf Castor-Transporte per Schiff auf einem Binnengewässer durchgeführt. Trotz der mit ihnen für Mensch und Umwelt verbundenen Gefahren wurden unter der Beteiligung starker Polizeikräfte insgesamt 15 strahlende Castoren auf dem Neckar von Obrigheim nach Neckarwestheim transportiert. Gegen diese Transporte gab es immer wieder Protest (wir berichteten).
Der Prozesstermin ist am Donnerstag, 29. März, um 15 Uhr am Amtsgericht Heilbronn in der Wilhelmstraße 2-6 im Sitzungssaal 140 im 1. Obergeschoss. Da Zugangskontrollen angekündigt wurden, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Ort zu sein.
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