Von Sandy Uhl – Ulm. Am Mittwoch, 9. Mai, begann vor dem Amtsgericht Ulm die Verhandlung gegen das AfD-Mitglied Walter S. aus Ulm wegen Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer Wahlkampf-Veranstaltung einem damals 17-Jährigen in den Brustkorb getreten zu haben. Verteidiger Dubravko Mandic aus Freiburg möchte „Waffengleichheit“ herstellen und weitere Zeugen aus der AfD vernehmen lassen. Unter ihnen ist der verurteilte Bankräuber Markus M. aus Ulm. Er war Landtagskandidat für die rechtsextreme FAP im Wahlkreis Ehingen.
Der Vorfall, über den verhandelt wurde, ereignete sich am Samstag, 29. Juli 2017, in der Ulmer Fußgängerzone. Eine Handvoll junger Menschen wollte wohl in einer spontanen Aktion einen blauen Kreidekreis um einen Wahlkampfstand der AfD ziehen, um auf den sogenannten „Tatort Rassismus“ aufmerksam zu machen. Unter ihnen war auch der damals 17-jährige Johannes R. aus Ulm. Als er und eine weitere Person begannen, einen Kreis aufzumalen, sei es zu einem Tumult gekommen. In ihm habe ihm der Angeklagte einen Fußtritt in den Oberkörper versetzt. Da er noch in der Hocke war, sei er wegen des Tritts nach hinten auf den Boden gefallen.
Eine Zeugin, die den Vorfall von einem angrenzenden Café aus beobachtete, wählte nach eigener Aussage sofort den Notruf der Polizei. Sie sagte aus, dass der Angeklagte zwei Mal kraftvoll zugetreten habe. Auf die Frage des Richters, wo Johannes R. getroffen wurde, antwortete die Zeugin: rechts. Verteidiger Mandic ergänzte mit einem süffisanten Lächeln „wo sonst“.
Angeklagter soll sich aggressiv verhalten haben
Die Zeugin berichtet von einem aggressiven Verhalten des Angeklagten. Er soll bereits im Vorfeld einem vorbeilaufenden jungen Mann „hau ab“ hinterhergerufen und versucht haben, ihn von hinten zu schubsen. Verteidiger Mandic rechtfertigte die Schubser seines Mandanten immer wieder als Notwehr. Die Stadt Ulm und die Ordnungsbehörden hätten gegen die angeblichen Angriffe auf den AfD-Wahlstand nichts unternommen. Das führe zur Selbstverteidigung.
Der Polizeibeamte Stefan M. wies die Vorwürfe des Verteidigers zurück. Er werde einen Teufel tun, eine friedliche Demonstration aufzulösen. Werder seien Parolen gerufen worden, noch sei es offensichtlich gewesen, dass es eine Versammlung gab. Es hätten lediglich einige junge Menschen mit Schildern und Müllsäcken in der Nähe des AfD-Stands gestanden.
SPD-Mitglied als Volksverräter beschimpft
Ulrike S. war an jenem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung, an der auch Katarina Barley teilnahm, am Wahlstand der SPD im Einsatz. Sie beobachtete den Vorfall am AfD-Stand aus einer Entfernung von etwa vier bis fünf Metern. Sie habe gesehen, wie der 17-Jährige zwei Mal von dem Angeklagten getreten wurde. Daraufhin rannte sie hin und stellte sich dazwischen. Sie wurde daraufhin von Walter S. wegen ihrer SPD-Mitgliedschaft als Volksverräter beschimpft.
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Zeugen können nichts gesehen haben
Nach Angaben des AfD-Mitglieds Andreas T. wurde die Parole „Tatort Faschismus“ mit Kreide vor den AfD-Stand geschrieben. Der Angeklagte habe nur versucht, die Kreide mit dem Schuh wegzuwischen. Dabei sei ihm der 17-Jährige auf den Schuh getreten. Das sei deutlich an der gelben Farbe auf dem Schuh des Angeklagten zu erkennen gewesen. Einen Tritt vom Beklagten habe es „unter Garantie“ nicht gegeben, sagte Andreas T.. Auch könnten die anderen Zeugen nichts gesehen haben.
AfD-Mitglieder dürften keine Gewalt ausüben, da ihnen sonst ein Parteiausschlussverfahren drohe. Er selbst würde ebenso handeln wie der Angeklagte, wenn er angegriffen würde, erklärte der Andreas T.. Außer ihm bestätigten alle ZeugInnen den Fußtritt des Angeklagten gegen den Oberkörper des 17-Jährigen.
Mandic möchte „Waffengleichheit wieder herstellen“
Nach Ansicht des Verteidigers Mandic waren zu wenig Zeugen geladen, die für den Angeklagten aussagen könnten. Überdies zweifle er die Glaubwürdigkeit einzelner ZeugInnen an. Man müsse „die Waffengleichheit“ wieder herstellen, forderte der Anwalt.
Neben dem baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Rottmann und Eugen Ciresa, dem Sprecher des AfD-Kreisverbands Ulm/Alb-Donau, wird wohl auch Markus M. aus Ulm an einem weiteren Verhandlungstag in den Zeugenstand gerufen werden.
Zeuge mit rechtsradikaler Vergangenheit
Der „Spiegel“ berichtete am 16. Juni 1986 ausführlich über die „Freiheitlich Deutsche Arbeiterpartei“ FAP (siehe „Die laufen jeder Trommel nach„). Militante Neonazis hatten nach dem Verbot ihrer wichtigsten Organisationen die legale Splittergruppe FAP unterwandert. In dem Artikel ist auch die Rede von dem Ulmer Markus M., der drei Banken überfallen haben soll.
Im Ulmer Stadtarchiv ist hierzu folgendes zu finden: Der damals 21-jährige Ulmer Markus M., der bei der Bundestagswahl 1983 Kandidat für die NPD und ein Jahr später Landtagskandidat für die rechtsextreme FAP im Wahlkreis Ehingen war, habe in dem hessischen Ort Hungen eine Filiale der Bezirkssparkasse Laubach überfallen. Eine Stunde nach dem Überfall wurde er mit der Beute von 30 000 Mark von der Polizei gestellt. M., Jura-Student in Heidelberg, begründete den Überfall mit Geldmangel, da das Bafög nicht reiche. Mit dem Geld habe er auch einen Grundstock für eine spätere Anwaltspraxis legen wollen.
Markus M. soll regelmäßig als Unterstützer an Wahlkampfständen und bei Veranstaltungen der AfD auftreten.
Mandic erklärt Politik
Schon vor Beginn der Verhandlung war das provozierende Verhalten des Verteidigers Dubravko Mandic aufgefallen. Er bezeichnete die ZuhörerInnen im Saal als Linke und politisch daher nicht normale Personen. Auf die Frage, was denn für ihn eine politisch normale Einstellung sei, antwortete Mandic „Patriotische und rechtsnationale Politik ist normal“.
PressevertreterInnen betitelte er als „Antifa-Fotografen“ und warf ihnen vor, mit linksradikalen Seiten zu kooperieren. Der Angeklagte Walter S. bezeichnete die lokale Südwest Presse als „Donau Prawda“. Während der Verhandlung wurde Mandic mehrfach von der Staatsanwältin wegen seiner Zwischenbemerkungen ermahnt.
Nach Fotomontage wegen Beleidigung verurteilt
Wie die Badische Zeitung im April 2018 berichtete, ist Mandic in einem Verfahren am Amtsgericht Freiburg wegen Beleidigung in fünf Fällen verurteilt worden. Er hatte im Dezember 2015 auf Facebook eine Fotomontage aus historischen Aufnahmen der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse gepostet, auf der die Köpfe angeklagter Nazigrößen durch die Konterfeis aktueller Politiker ersetzt worden waren. Einige von ihnen hatten Anzeige erstattet.
„Spiegel Online“ berichtete bereits im Oktober 2016 über die Durchsuchung der Wohnung des „AfD-Rechtsaußen„. Mandic soll nach verschiedenen Medienberichten Verbindungen zu einer rechten Burschenschaft pflegen. Auch stehe er in engem Kontakt mit dem umstrittenen AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Bundesvorsitzenden der „Jungen Alternative“ Markus Frohnmaier.
Die Verhandlung gegen den AfD-Mann Walter S. wird am 25. Mai um 9 Uhr, und 15. Juni um 9.30 Uhr, am Ulmer Amtsgericht fortgesetzt.
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