Eisenach. Der 45. Jahrestag des Radikalenerlasses ist gerade vorbei, da startet das hessische Justizministerium eine Neuauflage dieses Repressionsinstrumentes aus dem Kalten Krieg. Im Vorfeld kündigte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) an, ein entsprechendes Papier auf der Justizministerkonferenz einzubringen, die am Mittwoch, 13. Juni, in Eisenach parallel zur Innenministerkonferenz stattfand.
Nach Mitteilung des Vereins Rote Hilfe soll die „neue“ alte Bestimmung – zunächst nur für RichterInnen, perspektivisch aber für alle BeamtInnen – eine sogenannte Regelanfrage beim Inlandsgeheimdienst, dem sogenannten „Verfassungsschutz“, und eine geheimdienstliche Überprüfung aller BewerberInnen beinhalten.
Die Rote Hilfe führt weiter aus, zur Begründung habe die Justizministerin der schwarz-grünen hessischen Landesregierung lediglich allgemeine Warnungen vor einem angeblichen Anwachsen von „Links- und Rechtsextremismus sowie islamistischem Terror“ angegeben. Dass der Inlandsgeheimdienst den Öffentlichen Dienst nicht vor Rechten beschützen wird, wisse Kühne Hörmann nur zu gut: Sie selbst wäre mit ihrem Amt daran beteiligt gewesen, die Verstrickungen des „Verfassungsschutz“-Beamten Temme in die Mordserie des NSU zu vertuschen.
Dass Islamisten in der BRD massenhaft Richterämter besetzen sei erkennbar absurd. Der Vorstoß richte sich wieder einmal eindeutig gegen die linke Opposition. Die hessische Justizministerin wisse nur zu gut, wozu der Radikalenerlass von 1972 führte: Mindestens 11 000 „Berufsverbote“ im Öffentlichen Dienst sowie 2200 Disziplinarverfahren gegen mutmaßliche„Verfassungsfeinde“. Mindestens 1250 Bewerbungen wurden abgelehnt und 265 Angestellte entlassen. Vor allem habe aber der Radikalenerlass ein Klima der Einschüchterung verbreitet, des Duckmäusertums und der Angst, das bis heute fortwirke.
Heiko Lange für den Bundesvorstand Rote Hilfe e.V. erklärt hierzu weiter, „ausgerechnet jetzt, da Bundesländer wie Niedersachsen und Bremen mit der Aufarbeitung dieses BRD-Unrechts beginnen, blockieren die grün regierten Länder Hessen und Baden-Württemberg diese Aufarbeitung nicht nur, sondern arbeiten an einer Neuauflage der grundrechtswidrigen Verfolgungsmaßnahme. Die Rote Hilfe wird auch weiter juristisch und politisch aktiv Widerstand leisten gegen Geheimdienststaat und Berufsverbote. Sie wird weiterhin alle unterstützen, die wegen ihres emanzipatorischen Engagements verfolgt, überwacht und mit Berufsverbot bedroht werden. Wir fordern die längst überfällige Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen des Radikalenerlasses. Der antidemokratische Geheimdienst „Verfassungsschutz“ muss endlich abgeschafft werden.“
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