Kommentar von Tape Lago – Berlin. Der Verfassungsschutzbericht 2017, an dem seit Wochen gearbeitet wurde, ist in Berlin endlich aus der Schublade gezogen worden. Innenminister Horst Seehofer stellte ihn am Dienstag, 24. Juli, gemeinsam mit Bundesverfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen vor. Am auffallendsten: Die AfD als Rechtsaußenpartei fehlt komplett. Sie wird nur als „Opfer linker Gewalt“ erwähnt und dargestellt. Das ist ein Skandal.
Mit diesem Bericht, haben der Verfassungsschutz und die VerfassungsschützerInnen noch einmal deutlich gemacht, dass eine rassistische, islam- und fremdenfeindliche Partei kein Feind der Verfassung sein kann. Mithin scheint rassistische Stimmungsmache gegen Geflüchtete, MigrantInnen und andere Minderheiten eine ganz normale verfassungskonforme Haltung zu sein – und die daraus entstehende Gewalt gegen sie ebenfalls. Mit diesem Bericht hat der Verfassungsschutz den Rassismus, der schon längst die Mitte dieser Gesellschaft erreicht hat, noch salonfähiger gemacht – und das in Zeiten des Rechtsrucks in Deutschland und Europa.
In einem Rechtsstreit zwischen dem Gießener AfD-Kreisverband und dem Vorsitzenden des Ausländerbeirats hatte das Landgericht Ende März in Gießen entschieden, dass die AfD als rechtsextremistisch und/oder „mit einer rechtsextremistischen Ausrichtung versehen“ bezeichnet werden darf. Dies sei von der Meinungsfreiheit, die in der Verfassung verankert ist, gedeckt und geschützt.
Viel Anlass zur Beobachtung der AfD
Im Gegensatz zu der Entscheidung des Gießener Landgerichts betrachtete der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, die AfD im April 2016 nicht als rechtsextremistische Partei und sah keinen Anlass für eine Überwachung von AfD-PolitikerInnen. „Die AfD ist aus unserer Sicht derzeit keine rechtsextremistische Partei“, sagte Maaßen damals. Es gebe keine Anhaltspunkte, „dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein“, betonte Maaßen.
Doch seit 2016 radikalisiert sich die AfD immer mehr. Das belegen die Äußerungen ihrer Funktionäre. Aus heutiger Sicht kann die AfD als rechtsextremistisch benannt und klassifiziert werden. In den Reihen der extrem rechten Partei sind RassistInnen, AntifeministInnen und Antisemiten zu Hause. Sie handelt gegen die Pressefreiheit und verunglimft Presse, Medien und JournalistInnen als „Lügenpresse“. Außerdem duldet sie Neonazis und kuschelt mit Pegida und der IBD (Identitären Bewegung Deutschland).
Missachtung des Grundgesetzes
Durch islam- und fremdenfeindlichen Äußerungen und Haltungen, die oft die Würde von Muslimen, Geflüchteten, MigrantInnen und anderen Minderheiten verletzen und antasten, machen die AfD und ihre Anhängerschaft deutlich, dass sie nichts vom Grundgesetz halten. In der Tat: Die Hetze gegen die Flüchtlinge, die sehr oft in Gewalt umschlägt, ist menschen- und verfassungsfeindlich.
Zudem zeigt die Relativierung der Gräueltaten des Hitler-Regimes, wohin die Reise bei der AfD geht. Somit denkt ein Großteil der Menschen in dieser Gesellschaft, dass die AfD von den Vorteilen der Demokratie profitiert, aber gegen sie handelt und arbeitet. Sie missachtet in ihrer Haltung das Grundgesetz, und das ist verfassungsfeindlich.
Die AfD gehört in den Verfassungsschutzbericht als Beobachtungsobjekt
Es ist sehr befremdlich, dass die VerfassungsschützerInnen die AfD immer noch nicht als extremistisch erkennen und offenbar nicht als Beobachtungsobjekt einstufen wollen. Offenbar handelt der Verfassungsschutz noch immer nach dem Motto „der Feind steht links“. Doch die Gewalt, die Rechte gegen Geflüchtete, MigrantInnen und Linke ausüben, kommt nicht von allein. Sie entsteht offenkundig aus dem rechten und extrem rechten Diskurs, der von Björn Höcke, Alexander Gauland, Alice Weidel, Beatrix von Storch und Co. durch Gesellschaft, Medien und soziale Netzwerke verbreitet wird.
Die AfD gehört als Beobachtungsobjekt in den Verfassungsschutzbericht. Insofern muss die aktuelle Fassung für das Jahr 2017 von den Verfassern korrigiert werden. Sonst wird sich das Bundesamt für Verfassungsschutz, dessen Rolle im NSU-Komplex nach wie vor nicht vollständig aufgeklärt ist, noch unglaubwürdiger machen. In linken Kreisen verlangen die Menschen zurecht die Auflösung der Behörde.
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