Von Meide Wolt – Ellwangen. Über 500 Polizeibeamte hatten am 30. April 2018, die Landes-Erstaufnahmestelle in Ellwangen gestürmt (wir berichteten). Am Dienstag, 31. Juli, gab es den ersten Prozess gegen einen der Bewohner. Vor Gericht bestätigen Richter und der verantwortliche Kriminalbeamte, dass der Einsatz grundlos erfolgte. Die durch die Razzia entstandene Panik endete jedoch für Herrn B. mit einem Urteil von 6 Monaten Haft wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriffs. Die nächste Verhandlung wegen tätlichen Angriffs ist auf den 8. August, 9 Uhr, im Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, angesetzt.
Am 30. April hatten die Bewohner der Geflüchteten-Unterkunft in Ellwangen durch Schreien, Krach und Gebärden die Abschiebung eines Togolesen verhindert. Drei Tage danach, am 3. Mai, kam die Polizei zu einer Razzia. Sie behauptete, die BewohnerInnen wollten sich bewaffnen. Am Dienstag sagte der für die Razzia verantwortliche Kriminalbeamte vor dem Amtsgericht in Ellwangen aus: „Wir haben tatsächlich keine Waffen gefunden“. Dies wurde vom Richter bestätigt.
Bestätigt wurde auch, dass einige Personen aus dem Fenster gesprungen waren. Ein Bewohner war aus dem 2. Stock gesprungen. Die Razzia hatte Schock, Angst und Panik bei den Menschen ausgelöst. Weil der Angeklagte nicht sofort beim Eintritt der Beamten ins Zimmer aus dem Bett aufgestanden war, wurde er von einem Beamten aus dem oberen Stockbett auf den Boden gerissen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass er in den Sekunden zuvor dem Beamten zweimal auf dem Helm geschlagen habe. Deshalb verurteilte er ihn wegen tätlichen Angriffs.
Ein Bewohner des selben Zimmers sagte vor Gericht aus: „Als ich aufgestanden bin, lag Herr B. schon am Boden.“ Weil der Bewohner nach seinem Sturz auf den Boden seine Beine bewegte und sich wand, unterstellte ihm der Staatsanwalt, er habe nach dem Beamten treten wollen (siehe hierzu auch „Viel wurde über uns geredet, jetzt reden wir„).
In seiner Urteilsbegründung rechtfertigte der Richter die überfallartige Razzia der Polizei: „Das war ja gewollt, eine Überraschungsaktion, um sich selber zu schützen und aus Eigenschutz“, ohne dabei zu berücksichtigen, dass es nichts gab, vor dem sich die Beamten hätten schützen müssen.
Weiter unterstellte der Richter ein nie vorhandenes Sicherheitsrisiko und lobte ein autoritäres Staatsverständnis: „Die Hundertschaften von Polizeibeamten haben ihren Beruf ausgeübt, und wenn man in Ausübung dieses Berufs unserer Sicherheit dient und ohne Grund angegriffen wird, dann hat das der Staat zu sanktionieren“.
Alle 25 Anklagen wegen Widerstands und vier wegen tätlichen Angriffs infolge der Razzia sind erst durch die Razzia selbst verursacht worden. Vor der Razzia hatte keinE BewohnerIn eine strafbare Handlung begangen.
Die nächste Verhandlung wegen tätlichen Angriffs ist auf den 8. August, 9 Uhr, im Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, angesetzt.
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