Kommentar von Alfred Denzinger – Stuttgart. Die Polizei hat offensichtlich nicht nur ein Problem mit der Pressefreiheit (siehe hierzu „Pressefreiheit muss auf die Tagesordnung“ und „Polizei: Satz zur Pressefreiheit ist gefallen„), sondern offenbar auch mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit.
Die Stuttgarter Zeitung meldet zu der antifaschistischen Spontandemo am 29. August in der Stuttgarter Innenstadt: „Da dieser „Aufzug“ nach Angaben der Polizei nicht genehmigt war, versuchten die Beamten ihn an der Ecke Tübinger Straße und Christophstraße schließlich zu stoppen. Dazu habe man Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzen müssen, weil zweimalige Appelle zur Auflösung nicht gefruchtet hätten, erklärte ein Polizeisprecher am Abend.“ Unseren Foto- und Video-Bericht über die Ereignisse gibt es unter „Polizei stoppt Spontandemo„.
Liebe Stuttgarter Polizei, unser Grundgesetz sieht in Artikel 8 vor, dass man sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis versammeln darf. Das Versammlungsrecht der Bundesrepublik sieht ausdrücklich auch Spontanversammlungen vor. Diese müssen weder angemeldet und schon gar nicht genehmigt werden. Noch Fragen?
Eine (Nach-)Schulung der Polizeibeamten scheint nicht nur im Bereich der Pressefreiheit notwendig zu sein. Auch in Sachen Versammlungsfreiheit gibt es unübersehbare Wissenslücken. Oder handelt es sich gar nicht um Wissenslücken?
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