Von Paul Linker – Stuttgart. Wie bereits berichtet, gehen das Ordnungsamt Stuttgart und die Polizeibehörden seit Anfang diesen Jahres gegen mehrere VersammlungsleiterInnen aus dem linken Spektrum vor. Sie werden vom Ordnungsamt regelmäßig als „nicht geeignet“ zur Leitung einer Versammlung abgelehnt. Einer Aktivistin, die im März und April Versammlungsleiterin bei Solidaritäts-Kundgebungen für Afrin war, wurde ein Strafbefehl über 300 Euro zugestellt. Über ihren Einspruch verhandelt das Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5) am Dienstag, 4. September, 10.15 Uhr, im Saal 107 Donnerstag, 4. Oktober, 10.30 Uhr, Saal 305 Donnerstag, 8. November, 10.30 Uhr.
Update 3 September:
Der Gerichtstermin wurde auf Donnerstag, 4. Oktober, 10.30 Uhr, verschoben.
Update 3. Oktober:
Der Gerichtstermin wurde auf Donnerstag, 8. November, 10.30 Uhr, verschoben.
Die Gründe für die Ablehnungen der Versammlungsleiter klingen wenig überzeugend. Die AktivistInnen sind in den Dateien der Polizei als „gewaltgeneigte linksmotivierte Straftäter“ gespeichert. Dabei wird immer wieder auf seit Jahren angeblich nicht abgeschlossene Ermittlungen verwiesen, und es werden Tatvorwürfe genannt, die niemals zu einer Anklage oder gar Verurteilung geführt haben. Dennoch werden minutiös Daten und Vorfälle aufgeführt, die teilweise schon mehrere Jahre zurückliegen. Gegen einen der Aktivisten laufen offenbar Ermittlungen wegen angeblicher Verstöße gegen das „Uniform- und politische Kennzeichenverbot“, worum auch immer es sich dabei handeln mag.
Auch die Vorwürfe, die zu dem Strafbefehl über 300 Euro gegen eine Aktivistin führten, klingen bizarr. Sie war im März und April Versammlungsleiterin bei Solidaritäts-Kundgebungen für Afrin. Vorgehalten werden ihr nicht nur Transparente, die irgendwo einen Millimeter über die zugewiesene Kundgebungsfläche hinausgeragt haben mögen, sondern auch die Nichteinhaltung sogenannter Beschallungspausen. Im Strafbefehl wird auf die Minute genau angegeben, wann Musik gespielt wurde, die man zu jenem Zeitpunkt nicht hätte spielen dürfen.
Offenbar geht die staatliche Repression gegen linke Strukturen mit aller Härte vor, während rechte Parteien wie die AfD ihren offenen Rassismus in den Parlamenten ungestraft herauskrähen kann oder überzeugte Neonazis wie Ralf Wohlleben oder André Eminger im NSU-Prozess mit Milde und Nachsicht behandelt wurden.
Die Betroffene hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Am 4. September um 10.15 Uhr 4. Oktober um 10.30 Uhr Donnerstag, 8. November um 10.30 Uhr findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart statt.
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