Wiesloch. Nach fremdenfeindlichen Angriffen auf Besucher eines Eiscafés im kurpfälzischen Wiesloch am Samstag, 8. September, geht nun auch die Staatsanwaltschaft von fremdenfeindlichen Motiven aus. Die Ermittlungsgruppe „Marktbrunnen“ des Polizeipräsidiums Mannheim erwirkt und vollstreckt zwar zwei Haftbefehle, aber die Ermittlungsrichterin setzte sie gegen Auflagen außer Vollzug. Ein Tatbeteiligter ist bei der Polizei beschäftigt.
Am Samstag, den 8. September 2018, kam es in den Abendstunden in der Innenstadt von Wiesloch zu einer Schlägerei mit mehreren beteiligten Personen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich um einen politisch motivierten Angriff auf eine Gruppe vorwiegend türkischer Gäste eines Wieslocher Eiscafés handelte. Sechs Männer im Alter zwischen 23 und 36 Jahren aus dem südlichen Rhein-Neckar-Kreis und dem Landkreis Karlsruhe sollen zunächst fremdenfeindliche Parolen skandiert und politisch motivierte Schmähgesänge von sich gegeben haben. Danach hätten sie die vor einem Eiscafé sitzenden Familien, unter anderem unter Zuhilfenahme des Mobiliars der Außenbestuhlung, angegriffen. Hierbei wurden insgesamt fünf Personen leicht bis mittelschwer verletzt.
Bei den weiteren Ermittlungen des Polizeipräsidiums Mannheim steht daher neben dem Landfriedensbruch der Sachbeschädigung und der gefährlichen Körperverletzung auch der Tatbestand der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Fokus. Gegen die beiden mutmaßlichen Rädelsführer im Alter von 23 und 36 Jahren beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am 17. September Haftbefehle. Diese wurden zwar noch am Montagabend vollzogen, aber die Haftbefehle wurden am Dienstagvormittag von der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Das Polizeipräsidium Mannheim teilte mit, die Ermittlungen hätten auch ergeben, dass ein Tarifbeschäftigter der Polizei an den Geschehnissen beteiligt war. Bei der Polizei und dem Innenministerium „besteht Einvernehmen darüber, dass aus einem solchen Verhalten umgehend personelle Konsequenzen gezogen werden müssen“, erklärte Polizeiinspekteur Detlef Werner. Der 30-jährige Tarifbeschäftigte sei deshalb mit sofortiger Wirkung freigestellt und von sämtlichen Aufgaben entbunden worden. Sollten sich im Zuge des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Anschuldigungen gegen den 30-jährigen erhärten, müsse er mit der Entlassung aus seinem Angestelltenverhältnis rechnen.
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