Kandel. Im rheinland-pfälzischen Kandel war am Samstag, 6. Oktober, ein breites Bürgerbündnis geeint auf der Straße. Die Polizei agierte überwiegend umsichtig, gebrauchte aber dennoch Schlagstock und Pfefferspray. Ein Polizeihund, der ohne Maulkorb eingesetzt wurde, verletzte einen linken Demonstranten schwer (wir berichteten). Auf Nachfrage der BN-Redaktion erklärt die Polizei, dass es keine speziellen Vorschriften gebe, ob und wann ein Diensthund einen Maulkorb tragen müsse. Die Entscheidung richte sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.
Nach Angaben von Thorsten Mischler, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, sollen insgesamt sechs Diensthunde im Einsatz gewesen sein. Der Einsatz eines Diensthundes richte sich grundsätzlich nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG).
Zweifelhafter Polizeieinsatz
Mischler weiter: „Der Diensthund wurde von dem Beschuldigten versucht zu treten und in den Schwitzkasten zu nehmen, woraufhin es zum Biss durch den Diensthund kam.“ Es scheint weiterhin kaum vorstellbar, dass jemand einen großen, abgerichteten Diensthund ohne Maulkorb angreift. Darüber hinaus hat der Polizeihund mehr als einmal zugebissen. Der Pfalz-Express berichtete, dass auch der Kandeler DRK-Ortsgruppenleiter Walter Oßwald nicht von einer Bisswunde, sondern von Bisswunden sprach. Es war eine längere Beiß-Attacke, was das Video auch zweifelsfrei beweist. Die Verhältnismäßigkeit des Vorgehens der Polizei bleibt mehr als zweifelhaft.
Im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG) heißt es unter § 2 – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: „Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht. Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.“
DRK-Team leitet rechtliche Schritte gegen Demosanitäter ein
Die Demo-Sanitätsgruppe Südwest, die am Samstag im Auftrag des Veranstalters von „Kein Platz für rechte Hetze“ im Einsatz war, erhob schwere Vorwürfe gegen die Polizei, aber auch gegen die Besatzung eines Einsatzwagens des Roten Kreuzes. Der Gebissene sei unnötig lang mit auf den Rücken gefesselten Händen von mehreren Polizisten gegen ein Einsatzfahrzeug der Polizei gedrückt worden, obwohl er vor Schmerzen wimmerte und um Hilfe flehte.
Ein Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes Kandel habe sich bereits vor Ort befunden, als ein Demosanitäter eintraf. Er sei von den Polizisten vor Ort, aber auch vom Team des Krankenwagens „massiv verbal angegangen“, seine Einsatzberechtigung und fachliche Kompetenz angezweifelt worden. „Währenddessen konnte ich sehen, wie sich der Patient im Krankenwagen weiter vor Schmerzen krümmte und seine Fesseln trotzdem nicht gelöst wurden“, berichtet der Demosanitäter. Die Polizei habe ihn dann des Platzes verwiesen, obwohl er „mutmaßlich die höchst ausgebildete Sanitätskraft vor Ort war und der Patient ausdrücklich eine Behandlung durch mich wünschte“ (siehe „Polizeihund verletzt linken Demonstranten schwer„).
Nach einer Meldung des Pfalz-Express vom 9. Oktober soll das DRK-Team rechtliche Schritte gegen die Demosanitäter eingeleitet haben. „Es kann nicht sein, dass man uns so hinstellt“, sagte Oßwald.
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