Stuttgart. Vor fünf Jahren wurde in Deutschland erstmals ein Staatsvertrag mit der Minderheit der Sinti und Roma abgeschlossen, und zwar zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Baden-Württemberg. Er wird am Mittwoch, 14. November, erneuert. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma, unterzeichnen die Urkunde um 14 Uhr im Neuen Schloss in Stuttgart.
Der erste Staatsvertrag in Deutschland war ein Pilotprojekt in Baden-Württemberg. Fünf Jahre lang wurde der Weg geebnet, um die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma in der Gesellschaft zu ermöglichen, teilt der Verband mit. In sozialen Bereichen wie Arbeit, Wohnen und Bildung werde die Minderheit benachteiligt. Das fehlende Wissen über Sinti und Roma führe zu Vorurteilen und verhindere eine Gleichbehandlung.
Der neue Staatsvertrag ist nun längerfristig angelegt. Daniel Strauß: „Der Staatsvertrag ist ein Instrument um die Zusammenarbeit von den Ländereinrichtungen mit der Minderheit zu gewährleisten. Nur gemeinsam können wir eine gleichberechtigte Teilhabe der Minderheit sichern.“
Auf der anderen Seite sichere der Staatsvertrag die Förderung der Kultur und Sprache der Sinti und Roma. Sie sind die einzige nationale Minderheit in Baden-Württemberg. Der Landesverband erweitert seine Bildungs- und Kulturangebote für die Minderheit zur Vermittlung ihrer Sprache und Kultur. Ihm ist es wichtig, die Forschung weiter voranzutreiben und sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen und Einflüsse der Minderheit auf die Kultur der Mehrheitsgesellschaft zu untersuchen. Weitere Ziele sind die Gründungen einer Romanes-Sprachschule und eines Musikinstituts.
Daniel Strauß betont, dass auch die Beratungsangebote für Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft ausgebaut werden. Hier werden soziale Fragen wie Arbeit, Wohnen oder Asylrecht, behandelt, aber auch beispielsweise LehrerInnen beraten. Der Verband berät auch weiterhin zugewanderte Roma. Auch in Süd- und Osteuropa engagiert er sich, um Organisationen der Minderheit zu unterstützen und die Fluchtursachen zu bekämpfen.
Der Staatsvertrag stellt den Schutz und die Förderung der Kultur und Sprache der Minderheit auf eine rechtliche und finanzielle Grundlage. Mindestens 10 Prozent der Fördersumme ist für die Integration und Teilhabe von zugewanderten Roma bestimmt. Bereits mit dem ersten Staatsvertrag wurde ein gemeinsames Gremium mit VertreterInnen des Landes und der Minderheit eingerichtet. Der „Rat für die Angelegenheiten deutscher Sinti und Roma“ hat die Aufgabe, die Angelegenheiten der Sinti und Roma in Baden-Württemberg zu erörtern, gemeinsame Aufgaben und Ziele des Vertrags zu beraten und entsprechende Empfehlungen an Landesregierung sowie Landtag zu richten. Dieses Gremium ist bisher in Deutschland einmalig.
Was genau bedeutet der Staatsvertrag? Was ist der Unterschied zum Grundgesetz?
Mehr erfährt man in diesem Video…
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