Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen und dem Axel-Springer-Verlag beziehungsweise „BILD“ untersagt, den Kameruner Geflüchteten Alassa M. weiter zu diffamieren. „BILD“ darf nicht mehr im Hinblick auf die Protestaktion der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018 wahrheitswidrig behaupten: „Es kam zu Tumulten. Wieder mittendrin Alassa M.“
Bei einem Verstoß wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder alternativ eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. „Das ist ein wichtiger Erfolg unseres Mandanten Alassa M., der von der „BILD“-Zeitung öffentlich kriminalisiert und diffamiert wurde. Es ist auch ein Erfolg gegen die systematische flüchtlingsfeindliche Meinungsmache der „BILD“-Zeitung und wird sicher viele Menschen in Deutschland freuen“, erklären die Anwälte des Geflüchteten vom Anwaltsbüro Meister & Partner in Gelsenkirchen..
In anderen Punkten sei die Entscheidung hingegen fragwürdig. Das Gericht habe erfreulicherweise festgestellt, dass es von der „Unwahrheit“ der Behauptung, Alassa M. sei trotz Einreiseverbot wieder eingereist, ausgeht. Trotzdem werde der „BILD“-Zeitung diese Behauptung nicht untersagt, da sich diese auf eine – ebenso falsche – Auskunft des Innenministeriums Baden-Württemberg von Minister Thomas Strobl (CDU) stütze.
„Die ‚BILD‘-Zeitung macht die publizistische Begleitmusik für die reaktionäre Flüchtlingspolitik Strobls – und seine Aussagen rechtfertigen dann die Unwahrheit in eben dieser Berichterstattung. Auch wenn wir nicht in allen Punkten Recht bekamen, zeigt es doch, dass es sich lohnt, für demokratische Rechte zu streiten und sich nicht jede Hetze gefallen zu lassen“, so die Anwälte.
Der Freundeskreis Alassa hat derweil nach eigenen Angaben seinen Aktionsradius ausgeweitet, da er die „sich zuspitzenden Gefahr einer erneuten Abschiebung von Alassa Mfouapon“ sieht. Die Anwälte des Geflüchteten haben bereits eine Klageschrift und Eilanträge gegen den Bescheid des BAMF eingereicht (siehe Anwälte wollen Abschiebung verhindern).
Der Freundeskreis beschloss ein 10-Punkte-Programm. Er ist täglich in der Innenstadt von Karlsruhe an der Ecke Kaiserstraße/Waldstraße mit einem „Zelt der Solidarität“ präsent. Auch wurde eine neue Petition „Alarm Alassa!“ gegen die akute Abschiebungsanordnung gestartet. Es gibt auch ein Spendenkonto: Spenden über: „Solidarität International e.V.“, IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84, Stichwort: „Alassa“
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