Kommentar von Paul Linker – Stuttgart. Seit dem Inkrafttreten des ohnehin löchrigen Diesel-Fahrverbotes gehen in Stuttgart die Gemüter und politischen Meinungen zu diesem wichtigen Thema weit auseinander. Es ist also kein Wunder, dass die Hetzer und Populisten der AfD versuchen, sich an diesen an sich berechtigten Protest anzuhängen, um hier ein weiteres Feld zu finden, auf dem sie ihre rassistische Propaganda verbreiten können.
Zumindestens offiziell wurden die Demagogen der AfD zwar glücklicher- und berechtigterweise von den sogenannten Diesel-Demos ausgeschlossen (siehe AfD zieht sich aus Dieseldemo zurück). Das hindert sie aber natürlich nicht daran, nun auf eigene Faust in diesem Themenbereich zu agieren.
Für Samstag, 2. Februar, hat der AfD-Kreisverband Stuttgart deshalb auf der sogenannten Grünen Brücke im Schlossgarten eine „Diesel“-Kundgebung veranstaltet, an der etwa 50 Personen teilnahmen (siehe Polizeikessel vereitelt Mahnwache).
Der berechtigte Gegenprotest sah sich einer massiven Polizeipräsenz und -repression ausgesetzt. Neben den üblichen BFE-Einheiten aus Göppingen war auch eine komplette Reiterstaffel vertreten, um von vorneherein jeglichen Protest zu behindern. Die Redner aus den Reihen der AfD haben sich denn auch artig bei den Cops für den wirkungsvollen „Schutz“ bedankt, was natürlich auf die BFE-Trupps anspornend gewirkt hat.
Als der Druck und die Drohungen der Cops im Schlossgarten immer massiver wurden, formierte sich eine Spontandemo, die sich auf den Weg zum angemeldeten Standort der Gegenproteste an der Ecke Neckar-/Urbanstraße machte. Unmittelbar vor dem Erreichen des von der Versammlungsbehörde Stuttgart genehmigten Standorts der Gegenkundgebung wurden etwa 40 AktivistInnen von den Cops eingekesselt. Außenstehende und Unbeteiligte wurden rigoros in den Kessel hineingeprügelt.
Ein Verlassen dieses Kessels war nur gegen Abgabe der Personalien möglich, wie immer wurde ein vorgefertigter Platzverweis für den gesamten Schlossgarten ausgehändigt, der dann groteskerweise handschriftlich auch noch für den Bereich der eigenen Kundgebung auf der Neckar-/Urbanstraße ergänzt und rigoros von den Cops durchgesetzt wurde.
Selbst beim Einholen eines heißen Tees, um sich von der Kälte des Kessels zu erholen, stand sofort ein Greiftrupp bereit, der energisch darauf hinwies, dass ein weiterer Verbleib auf der Gegenkundgebung zur sofortigen Ingewahrsamnahme führen würde.
Ein Hinweis darauf, dass der Platzverweis für eine angemeldete und genehmigte Kundgebung hirnrissig ist, wurde von den Cops mit dem lapidaren Hinweis abgetan, man könne sich ja bei der Versammlungsbehörde Stuttgart beschweren. Haha! wer die Mentalität des Ordnungsamtes Stuttgart kennt, weiß, was eine solche Beschwerde bringt.
Als Fazit kann man erneut getrost sagen, dass sowohl die Versammlungsbehörde Stuttgart als auch die beteiligten Repressionskräfte der Cops, wenn es sich um Aufmärsche der AfD handelt, diese massiv beschützt und sich dabei gerne auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung beruft;ja sogar auf die im Grundgesetz nach Artikel 8 geschützte Versammlungsfreiheit verweist.
Der Artikel 8 GG scheint aber nur für Faschisten und Rassisten zu gelten. Linke Strukturen dagegen werden aber genau an dieser Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit skrupellos gehindert.
Der Rechtsruck in der BRD geht weiter; es ist leider davon auszugehen, dass weitere Kundgebungen der AfD zum Thema Diesel-Verbot stattfinden werden.
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