Ellwangen. Ein Erfolg der demokratischen Flüchtlingsbewegung, heißt es in einer Pressemitteilung des Freundeskreises Alassa & friends: Das Amtsgericht Ellwangen bezweifelt die Rechtmäßigkeit der Polizeirazzia in der LEA Ellwangen am 3. Mai 2018. Die für den 14. März angesetzten Prozesstermine vor dem Ellwanger Amtsgericht März wurden aufgehoben. Der Freundeskreis fordert, alle kriminalisierten Flüchtlinge sofort zu rehabilitieren. Er ruft zum Protest am Donnerstag, 14. März, in Ellwangen auf. Neben einer Mahnwache von 11 bis 18 Uhr ist am Fuchseck (Spitalstraße) um 15.30 Uhr eine Kundgebung geplant.
Im Februar diesen Jahres stellte das Verwaltungsgericht Hamburg die Schutzwüdigkeit der Wohnung auch von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften fest. In der Folge zweifelt nun das Amtsgericht Ellwangen an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes in der Nacht auf den 3. Mai 2018 in der LEA (Landeserstaufnahmestelle) Ellwangen. Wenige Tage vor der Razzia, an der rund 500 Beamte beteiligt waren, hatten in der Lea etwa 150 Flüchtlinge gegen die Abschiebung eines Afrikaners nach Italien protestiert – angeblich durch Drohgebärden gegen zwei Polizeistreifen.
„Wir sind Flüchtlinge und keine Kriminellen“ skandierten nach der Razzia mehrere hundert Geflüchtete am 9. Mai 2018 bei einer selbst organisierten Pressekonferenz und Demonstration (siehe hierzu „Viel wurde über uns geredet, jetzt reden wir“ und „Protest gegen Kriminalisierung„). Einer ihrer Anmelder war Alassa M. Er reichte im September 2018 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen des Vorgehens der Polizei ein.
In der vergangenen Woche erhielt Alassa M. vom Amtsgericht Ellwangen einen Strafbefehl über 140 Tagessätze wegen angeblicher „unerlaubter Einreise beziehungsweise Aufenthalt ohne Pass und Visum in zwei Fällen“ sowie angeblichen Widerstands gegen die Polizei bei seiner Abschiebung nach Italien am 20. Juni 2018.
Die Sprecherin des Freundeskreises Alassa & friends fordert, diesen Strafbefehl sofort aufzuheben. Die Abschiebung sei auf rechtswidriger Grundlage durchgeführt worden. Überdies sei schwer vorstellbar, wie ein Asylantrag gestellt werden solle, ohne nach Deutschland einzureisen.
Die Strafbefehle gegen etliche Geflüchtete wegen angeblichen Widerstands gegen die Polizei am 3. Mai 2018 seien „offensichtlich ein Teil des Versuchs, den Polizeiüberfall im Nachhinein zu legitimieren, indem Geflüchtete kriminialisiert werden. Das fällt Polizei und Justiz nun aber berechtigterweise auf die Füße.“
Mahnwache und Kundgebung
Am Donnerstag, 14. März, sollten eigentlich vor dem Amtsgericht Ellwangen zwei Prozesse gegen drei weitere Geflüchtete stattfinden. Der Vorwurf: Widerstand gegen die Polizei während des Polizeieinsatzes am 3. Mai 2018. Wegen der Zweifel des Amtsgerichts Ellwangen an der Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes wurden die Prozesstermine abgesagt. Die begleitend angemeldeten Protestaktionen finden trotzdem statt, so der Freundeskreis. Ab 11 Uhr ist eine Mahnwache und um 15.30 Uhr ist eine Kundgebung am „Fuchseck“ in der Spitalstraße in Ellwangen geplant.
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