Von Andreas Scheffel und Alfred Denzinger – Esslingen. Gegen den Kommunal- und Europawahlkampfauftakt der baden-württembergischen AfD am Donnerstag, 28. März, in der Esslinger Osterfeldhalle formierte sich Protest. Rund 100 GegnerInnen trafen sich auf dem Bahnhofsvorplatz. Nach der Eröffnung zogen einzelne Gruppen durch die Esslinger Innenstadt und verteilten Material über die rechtspopulistische Partei mit extrem rechten Tendenzen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit einer Hundertschaft vertreten. Die Osterfeldhalle, wo die Partei ihren Konvent abhielt, war hermetisch mit Hamburger Gitter umzäumt und von Polizeibeamten abgeschirmt.
Die AktivistInnen gingen auf dem Bahnhofsvorplatz hart mit der AfD ins Gericht. Sie sprachen von der Spendenaffäre und beschrieben die AfD als Partei, die die Gesellschaft mit populistischen und hetzerischen Äußerungen spaltet.
Rechte Verstrickungen am Pranger
Janka Kluge, Geschäftsführerin der VVN-BdA Baden-Württemberg, ging in ihrer Rede auf die Problematik ein. Sie führte die Spendenaffäre der AfD rund um die Goal AG an, die für die Partei, bundesweit Wahlwerbung gemacht hatte, zur Ansprache. Kluge informierte auch über die Verstrickung eines Mitarbeiters des baden-württembergischen Verfassungsschutzes mit dem Verein „Uniter“.
Rassistisch und neoliberal
Zwei RednerInnen des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart und Region (AABS) nannten die AfD völkisch und nationalistisch. Wie kaum eine andere politische Kraft stehe sie für den gesellschaftlichen Rechtsruck. Durch rassistische Hetze, arbeitnehmerfeindliche Politik und ein rückschrittliches Frauenbild zeige die Partei ihr wahres Gesicht. Die AfD gebe nur vor, die Interessen von kleinen Leuten zu vertreten. Tatsächlich hetze sie gegen Flüchtlinge, Andersdenkende und besonders gegen Linke. Ein Blick auf andere europäische Staaten zeige jedoch, welche Folgen es habe, wenn rechte Parteien wie die AfD an die Macht kommen.
Zum Abschluss der Kundgebung monierte ein Redner die starke Polizeipräsenz rund um den Bahnhofsvorplatz. Nach seiner Meinung werde so der Eindruck einer „Gefahr“ an die Bevölkerung vermittelt.
Polizei blockiert AktivistInnen
Nach der Kundgebung formierten sich mehrere Gruppen, die einzeln in verschiedenen Richtungen einen Stadtspaziergang durch die Esslinger Innenstadt unternahmen. In Höhe eines Einkaufszentrums blockierten Polizeibeamte das weitere Vorankommen einer Aktivistengruppe. Eine rechtliche Grundlage für diese polizeiliche Maßnahme war weder erkennbar, noch konnte sie auf Nachfrage von der Polizei genannt werden.
Die AktivistInnen mussten umdrehen. Zum Verdruss der Beamten nahmen sie einen Weg durch ein Einkaufszentrum und gelangten so auf ihren geplanten Rundgang durch die Stadt. Während sie von Polizeibeamten auf kurzer Distanz verfolgt wurden, brachten die AktivistInnen mehrere Transparente, Plakate und Aufkleber gegen die AfD in der Innenstadt an. Zahlreiche Flyer wurden in Briefkästen verteilt. Offenbar war den Polizeibeamten das sehr stramme Laufen der AfD-GegnerInnen zu intensiv. Jedenfalls brachen sie ihre Verfolgung nach etwa 30 Minuten ab. Dadurch konnten die AktivistInnen unbehelligt ihre Aktion zu Ende führen.
Osterfeldhalle umzäumt mit Hamburger Gitter
Fernab der Innenstadt hatte die populistische Partei ihren Veranstaltungsort zum Kommunal- und Europawahlkampf am Rand von Esslingen auf einem Berg gefunden. Die Polizei riegelte die Osterfeldhalle mit Hamburger Gittern ab. Der halbgefüllte Parkplatz vor der Halle signalisierte eine eher mageres Interesse an der AfD-Veranstaltung, bei der auch der Parteivorsitzende Jörg Meuthen angekündigt war.
Unnütze Diskussion ums „Recht am eigenen Bild“
Kurz vor Ende des BN-Presseeinsatzes beschwerte sich ein Polizeibeamter darüber, dass er beim Verlassen der öffentlichen Toilette von einem Foto-Journalisten fotografiert worden sei. Er begehrte Einsicht in das Fotomaterial, verlangte, dass Bilder gelöscht werden, und wollte die Personalien des Fotografen. Seine Begründung für seine Forderungen: „Recht am eigenen Bild“. Schließlich müsse er ja wissen, wen er belangen könne, sollte das Bild von ihm irgendwo veröffentlicht werden. Erst nach der freundlichen und fachkundigen Aufklärung des BN-Chefredakteurs in Sachen „Recht am eigenen Bild“ ließ er schließlich von seinem absolut rechtswidrigem Verlangen ab.
Nach geltendem Recht bestimmen JournalistInnen selbst, was sie fotografieren. Die Polizei hat kein Recht, ihr Material einzusehen. Sie hat auch kein Recht, die Löschung von Bildern zu verlangen. JournalistInnen entscheiden selbst, welche Bilder letztlich veröffentlicht werden. Sollten auf einem veröffentlichtem Bild die Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt worden sein, haftet der verantwortliche Redakteur für diese etwaige Rechtsverletzung. Der Fotograf steht dabei nicht in der Haftung. Noch Fragen? Noch was unklar? Sprechen sie uns einfach an, wir stehen zu weiteren Auskünften gerne zur Verfügung.
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