Von Paul Linker – Stuttgart. Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab dem Mann Recht. Dieses Urteil hat nun Bestand.
Nach Auskunft des Mannes hat es ihn sehr überrascht, dass von Seiten des SWR keine Rechtsmittel gegen dieses Urteil (siehe Obdachloser bietet dem SWR die Stirn) eingelegt wurden. In einem Schreiben vom 5. Juni 2019 wurde dem Mann vom Verwaltungsgericht Stuttgart nun mitgeteilt, dass das Urteil am 11. Mai 2019 rechtskräftig geworden ist.
Ihm bleibt damit der beschwerliche Gang vor den Verwaltungsgerichtshof Mannheim erspart. Da dort ein sogenannter „Anwaltszwang“ herrscht und es dem Obdachlosen aufgrund seiner finanziellen Situation unmöglich gewesen wäre, einen Anwalt zu finden, wäre schon allein aus diesem Umstand seine erfolgreiche Klage in zweiter Instanz verworfen worden.
Nach Ansicht des betroffenen Mannes kann dieses Urteil für Menschen in ähnlichen Situationen wegweisend sein. Der Kampf vor Gericht könne also durchaus erfolgreich sein, auch wenn dies leider immer noch viel zu selten der Fall sei.
Der SWR muss nun die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die über 600 Euro betragen. Das Urteil stellt für den Obdachlosen eine erhebliche Erleichterung in seiner ohnehin prekären Lebenssituation dar.
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