Mannheim. Nachdem die Stadt Mannheim auf Anzeige der Geschwister-Scholl-Schule Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht gegen vier Schüler erteilt hat (wir berichteten), hat sie sich in diesen konkreten Fällen nach umfassender Prüfung dazu entschlossen, diese Bußgelder wieder aufzuheben.
Die Bußgeldstelle befasse sich im Schnitt mit jährlich rund 300 Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens, erklärt die Stadt Mannheim. Aufgrund dieser Vielzahl seien auch diese Fälle zunächst routinemäßig bearbeitet worden. Hinzu komme, dass die Betroffenen nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht hätten, sich zum Sachverhalt zu äußern. Daher sei die Besonderheit dieser Fälle im Vergleich zum klassischen Schulschwänzen nicht aufgefallen. Da die vier Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig seien, entfalle mit der Aufhebung der Bescheide auch die Zahlungspflicht.
Die Schulleitung der Geschwister-Scholl-Schule Mannheim habe Anfang Juni in fünf Fällen bei der Stadt Mannheim Anzeige erstattet, weil die Schüler wiederholt während der Unterrichtszeit gefehlt hätten, um zu demonstrieren. In vier Fällen seien Bußgeldbescheide erlassen worden. Nur in einem weiteren Fall sei vom Betroffenen Aussagen zur Sache gemacht worden, weshalb eine vertiefte Prüfung durch die Stadt Mannheim stattgefunden habe und kein Bußgeldbescheid erlassen worden sei. Die Bußgeldhöhe der vier erlassenen Bescheide lag bei 60 Euro zuzüglich 25 Euro Verwaltungsgebühr sowie 3,50 Euro für die Zustellung des Bescheids.
Weil gegen die Schulpflicht verstoßen worden sei, seien die Verfahren im Zuge der Bearbeitung der allgemeinen Ordnungswidrigkeit formal korrekt gewesen – aber nicht geboten.
Daher stellte die Ordnungsbehörde nach erneuter Prüfung fest, dass die Schule vorab nicht alle Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergriffen hatte, die ihr zur Verfügung stehen – insbesondere in diesem nicht klassischen Fall von Schulschwänzen.
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