Kassel. Nach dem gewalttätigen Polizeieinsatz vom 20. Juli gegen friedliche Demonstrierende sind vor dem Verwaltungsgericht (VG) Kassel zwei Klagen erhoben worden. Sie betreffen die mit massiver Gewaltanwendung durchgeführte Räumung von sitzenden Demonstrierenden in der Hafenstraße, teilen die Anwälte der Betroffenen mit.
Die beiden 23- und 25-jährigen Kläger waren auf die Straße gegangen, um zusammen mit anderen ihren Protest gegen einen Neonazi-Aufmarsch zum Ausdruck zu bringen. Zu diesem Zweck setzten sie sich auf die Fahrbahn der Hafenstraße und entrollten ein Transparent gegen Rechts. Insgesamt demonstrierten an diesem Tag in Kassel weit über 10 000 Menschen gegen den Aufmarsch der neonazistischen Kleinpartei „Die Rechte“. Mehr als 150 Organisationen hatten zum Protest aufgerufen (siehe „Kein Platz für Neonazis in Kassel“ und „In Kassel gegen den Hass auf der Straße„).
Ohne Grund, so die Betroffenen, sprühten die eingesetzten Polizeikräfte einer hessischen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) in der Hafenstraße Reizgas auf die sitzenden Demonstrierenden. Unmittelbar im Anschluss wurden die Personen unter Anwendung von Nervendrucktechniken von der Straße gezerrt. Ein inzwischen veröffentlichtes Video zeigt besonders den offensichtlich grundlosen Einsatz von Reizgas, so die Anwälte der Betroffenen.
Video
„Die Demonstrierenden haben zum Zeitpunkt des Einsatzes unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit gestanden. Der Einsatz von Reizgas und die Anwendung von Gewalt gegen friedliche und sitzende Demonstrierende ist zudem ersichtlich unverhältnismäßig“, heißt es weiter in der Mitteilung.
„Unter Nichteinhaltung von Grund- und Verfahrensrechten hat ausgerechnet eine hessische Polizeieinheit in Kassel friedliche Demonstrierende brutal von der Straße geräumt“, ärgert sich der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der einen der Kläger vertritt, über den Verlauf des Einsatzes.
Unmittelbar im Anschluss an den Einsatz war der Göttinger Rechtsanwalt Nils Spörkel vor Ort und konnte die Schilderung der verletzten Betroffenen anhören. „Diese decken sich mit dem Geschehen auf dem Video. Wenn die Beamten unter Befehl gehandelt haben, ist mir das Einsatzkonzept schwer nachvollziehbar. Die Klagen sollen auch Aufschluss bieten, wer für diese Brutalität verantwortlich ist“, so Spörke. Er betreut ebenfalls rechtlich eines der Klageverfahren.
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