Stuttgart. Vor dem Stuttgarter Amtsgericht musste sich ein Stuttgarter verantworten, der wegen einer Solidaritätskundgebung zu Chemnitz am 29. August 2018 am Stuttgarter Marienplatz angeklagt wurde. Vorgeworfen wurde ihm, einen Polizisten tätlich angegriffen zu haben. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich darauf, das Verfahren nach §153a gegen eine Geldstrafe von 800 Euro einzustellen. Am 26. und 27. August 2018 gab es in Chemnitz pogromartige Ausschreitungen von Neonazis. Es … [Weiterlesen...]
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