Von Paul Linker – Stuttgart. Bereits im Juli 2019 wiesen wir auf einen sehr interessanten Strafbefehl hin, den ein Aktivist vom Amtsgericht Stuttgart dafür erhielt, dass er am 16. März 2019 bei einer Demonstration kurdischer AktivistInnen angeblich vermummt gewesen sein soll (siehe „Strafbefehl für Mundschutz und Mütze„). Auf den Einspruch des Aktivisten wurde nun ein Prozesstermin anberaumt. Die Verhandlung findet am Dienstag, 1. Oktober, um 11 Uhr im Sitzungssaal 105 (1. Obergeschoss) am Amtsgericht Stuttgart in der Hauffstraße 5 statt.
Dem Aktivist wird vorgeworfen, er habe bei der Demonstration im März einen Mundschutz, sowie eine Wollmütze und eine Sonnenbrille getragen.
Per Strafbefehl sollte der Demonstrant nun eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro bezahlen. „Ein teurer ‚Spaß‘“, meint der Beschuldigte im Gespräch mit den Beobachter News, und „der zuständige Amtsrichter Dr. Berg hat zum Prozess nun zwei Polizei-ZeugInnen geladen, die mit Sicherheit sehr interessante Beiträge zur Wahrheitsfindung beisteuern werden.“
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