Von Wolfgang Weichert – Stuttgart. „Law & order im Ländle“ war der Titel einer Veranstaltung über den Rechtsruck und das neue Polizeigesetz in Baden-Württemberg. Den Vortrag am Dienstag, 26. November, im Willi-Bleicher-Haus hielt der Rechtsanwalt Mathes Breuer aus München vor rund 50 Interessierten. Eingeladen hatte das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts.
„Kaum hatte die grün-schwarze Landesregierung 2017 das baden-württembergische Polizeigesetz – dem allgemeinen Trend folgend – verschärft, blies Innenminister Thomas Strobl schon zur Verschärfung der Verschärfung“, hieß es in der Einladung. Und weiter: “Ich bitte um Verständnis, dass ich … verfassungsrechtliche Spielräume auslote.” So zitierte der SWR Strobl im Oktober 2018.
Die deutschen Innenminister wetteifern um das härteste Polizeigesetz. Baden-Württemberg will Spitzenreiter Bayern einholen, hieß es an dem Abend. Der Abbau von Grundrechten, das Unterlaufen der Gewaltenteilung und die Pauschalisierung der Gefahr durch ganze Bevölkerungsgruppen habe Konjunktur. Am Ende wisse niemand mehr, wer wann wie warum überwacht wird und welche Konsequenzen drohen.
„Wie verändern solche Gesetze auf lange Sicht das Verhalten von Menschen? Werden sich in Zukunft angesichts solcher repressiven Maßnahmen noch Menschen trauen zu protestieren? Und die bedeutendste Frage: Warum setzen Grüne und die CDU proaktiv das um, wovon eine AfD an der Macht nur träumen kann?“ Das fragte das Aktionsbündnis Stuttgart gegen Rechts weiter. Es hatte den Münchener Rechtsanwalt Mathes Breuer eingeladen. Breuer ist Teil der Bewegung gegen das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern und an der Verfassungsklage gegen das PAG beteiligt.
Der Rechtsanwalt ging auf den Unterschied zwischen Polizeirecht und Strafrecht ein.
Nach dem Polizeirecht könne nicht nur der Verursacher überwacht werden, sondern auch seine Kontaktpersonen. Dabei sei der Begriff Widerstand gegen Polizeibeamte sehr schwammig. So könne das Festhalten an einem Fahrradsattel, das Stemmen der Füße gegen den Boden oder das Wegdrücken des Arms eines Polizeibeamten als Widerstand gewertet werden. Es werde auch entsprechend bestraft. Eine Chance, dagegen anzugehen, habe man nicht. Wenn jemand einen Polizisten schubst, gelte das schon als tätlicher Angriff.
Bei den Verschärfungen gehe es auch darum, dass Polizeibeamte ihre Bodycams auch im privaten Bereich einsetzen können, also bei Wohnungsdurchsuchungen oder Einsätzen zum Beispiel wegen Ruhestörungen. Diese Daten könnten dann später auch für weitere Zwecke ausgewertet werden. Dies sei ein tiefer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Anders als in den USA, wo Bodycams nach dem Einschalten nicht mehr ausgeschaltet werden könnten, könne in Deutschland ein Polizist die Bodycam ein- und ausschalten, wann immer er möchte. Das könne Beweisaufnahmen verfälschen.
Mathes Breuer klagt mit anderen gegen das Bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Er gab der Tagesschau ein Interview.
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