Erfurt/Berlin. Droht die Zerschlagung der VVN-BdA Bundesvereinigung durch die Finanzämter? Das Erfurter Finanzamt verlangt von der thüringischen Landesvereinigung, keine Mittel mehr an den Bundesverband abzuführen, wenn sie die Gemeinnützigkeit behalten will. Andere Finanzämter könnten folgen.
Am 6. Januar bekam die thüringische Landesvereinigung der VVN-BdA vom Finanzamt Erfurt die Gemeinnützigkeit erneut bescheinigt, teilen die VVN-Bundesvorsitzenden Cornelia Kerth und Dr. Axel Holz sowie die Landesvorsitzende Elke Pudszuhn mit. Allerdings mache das Erfurter Finanzamt zur Auflage, dass der Thüringer Landesverband an die Bundesvereinigung keine Mittel mehr abführen darf. Damit seien die der Bundesvereinigung zustehenden Anteile am Beitragsaufkommen gemeint.
Sollte der Thüringer Verband dieser Auflage nicht folgen, werde ihm mit Aberkennung der Gemeinnützigkeit gedroht, denn – so die Begründung: Gemeinnützige Vereine dürfen nur an andere „steuerbegünstigte Körperschaften“ Mittel weitergeben.
Hintergrund ist, dass der Bundesvereinigung am 4. November vom Berliner Finanzamt für Körperschaften 1 die Gemeinnützigkeit entzogen worden ist. Dagegen hat sie Widerspruch eingelegt (wir berichteten).
Am 16. Januar forderte zudem das Finanzamt Saarbrücken die Landesvereinigung im Saarland auf, binnen drei Wochen zu erklären, wie sie künftig mit der Mittelweitergabe an die nunmehr nicht mehr gemeinnützige Bundesvereinigung verfahre. Sollte die Aberkennung der Gemeinnützigkeit Rechtskraft erlangen, ist also mit ähnlichen Auflagen wie in Thüringen auch in anderen Bundesländern zu rechnen. Dies würde den Verlust der Haupteinnahmen der Bundesvereinigung und damit das Aus für den Verband bedeuten.
Der Landesverband Thüringen will gegen diese Auflage Einspruch einlegen und beantragen, die Angelegenheit bis zur Entscheidung über den Einspruch der Bundesvereinigung gegen den Berliner Bescheid ruhen zu lassen. Der Anwalt wird auch zur Anfrage im Saarland entsprechend Stellung nehmen.
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