Von Wolfgang Weichert – Gerät man in die Fänge der Bundespolizei, kann das seit Oktober 2019 richtig teuer werden. Und das Ganze, noch bevor man von einem Richter überhaupt verurteilt wurde. Die Bundespolizei verlangt jetzt von den Bürgern für ihre ureigenen Tätigkeiten Geld, obwohl sie ja schon durch Steuern finanziert werden. Die taz berichtete am 4. Februar darüber.
„Aber das betrifft mich ja nicht, werden viele Leute denken. Aber falsch gedacht.
Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit ihren Freunden zu einem Auswärtsspiel ihres Fußballvereins. Auf dem Weg zum Stadion werden aus Ihrer Gruppe Böller geworfen und Bengalos gezündet. Schon taucht die Polizei auf, und das Ganze beginnt.
Die Polizei begleitet die Gruppe und separiert sie von den anderen Fans. Kosten für die Begleitung von Personen: pro Polizeivollzugsbeamten und angefangener Viertelstunde 15,69 Euro. Dann werden die Identitäten festgestellt. Dies schlägt mit 53,75 Euro zu Buche.
Besteht der Verdacht, dass man der Böllerwerfer war, kommt es zur erkennungsdienstlichen Maßnahme, die nochmals 59,50 Euro kostet. Wird Gewahrsam angeordnet, kommen nochmals 74,15 Euro on Top. Der Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung kostet dann noch 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde zusätzlich.
Und das Ganze ohne richterlichen Beschluss oder Verurteilung. Sollte man dann noch für eine Straftat belangt werden, kommen die Strafe und die Anwalts- und Prozesskosten im Fall einer Verurteilung noch dazu. Das kann bedeuten, dass ein beabsichtigter Stadionbesuch, der wegen solch einer Maßnahme gar nicht stattgefunden hat, sehr teuer werden kann.
Wie schnell solch ein Szenario eintreten kann, habe die Fans des KSC in Stuttgart erlebt, als sie auf dem Weg zum Stadion von der Polizei separiert wurden und es zu Identitätsfeststellungen etcetera kam, weil aus der Gruppe heraus Böller geworfen wurden.
Die Gebührenordnung wurde von der Öffentlichkeit unbemerkt durch das Bundesinnenministerium (BMI) eingeführt. Näheres findet man hier. Allerdings gilt diese Gebührenordnung derzeit nur für die Bundespolizei. Man kann jedoch davon ausgehen, dass die Länder bald ihre Bestimmungen entsprechend anpassen werden.
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