Pforzheim. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat in letzter Instanz den Widerspruch der Stadt Pforzheim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur sogenannten „Fackelmahnwache“ abgelehnt. Damit dürfen am Sonntag, 23. Februar, erneut Neonazis auf dem Pforzheimer Wartberg aufmarschieren. Es wird breiter Protest erwartet, der unter anderem um 18 Uhr vor dem Bahnhof angekündigt ist (siehe hierzu „„Nicht lange fackeln, weil’s notwendig ist“, „Stadt Pforzheim verbietet rechtsextreme Fackelmahnwache„ und „Verwaltungsgericht hebt Verbot der „Fackelmahnwache“ der Neonazis auf„).
Das Verwaltungsgericht hatte am Samstagnachmittag das Verbot der Stadt Pforzheim gegen die Versammlung des als in Teilen als rechtsextrem eingestuften Vereins „Ein Herz für Deutschland“ aufgehoben. Somit kann die sogenannte „Fackelmahnwache“ stattfinden. „Natürlich sind wir enttäuscht und bedauern diese Entscheidung, aber selbstverständlich ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein richterliches Urteil in letzter Instanz zu akzeptieren“, sagen Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher in einer ersten Reaktion. Im Laufe des Samstags habe das Rathaus eine sehr positive Resonanz aus der Bevölkerung für die Entscheidung erhalten, die Fackelmahnwache zu verbieten.
Als Grundrechte stünden Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht ohne Grund unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sodass die Stadt ihr Verbot nicht leichtfertig ausgesprochen habe. Die Gerichte hätten in diesem Fall die juristische Begründung des Verbots geringer eingestuft als das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Initiatoren. Trotzdem sei es vor dem aktuellen Hintergrund an der Zeit, möglicherweise das Versammlungsgesetz zu ändern, um Kommunen damit die Möglichkeit zu geben, solche Versammlungen leichter zu verbieten, sagte die Rathausspitze.
Es sei nun an den Pforzheimerinnen und Pforzheimern zu zeigen, dass sie in ihrer Ablehnung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zusammenstehen.
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