Kandel. Der Landkreis Germersheim hat eine für Samstag, 4. April, von Marco Kurz geplante Versammlung unter freiem Himmel in Kandel zurecht untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 2. April entschieden. Die Begründung: Zwar sei die Demonstration nur mit zwei Teilnehmern einschließlich Versammlungsleiter geplant. Kurz könne aber nicht garantieren, dass sich keine weiteren DemonstrantInnen anschlössen – und ebenso wenig verhindern, dass sich spontaner Protest gegen die rechte Versammlung bildet. Das sei sogar „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten.
Marco Kurz, Gründer und früherer Kopf des so genannten „Frauenbündnis Kandel“, hatte eine Demonstration zum Thema „Migrationspolitik, neue Weltordnung, Corona“ angemeldet. Es sollte eine Auftaktkundgebung am frühen Nachmittag bei einem Supermarkt in Kandel geben. Danach wollte Kurz mit einem weiteren Demo-Teilnehmer mit einem Megaphon, einem kleinen Bollerwagen mit mobiler Beschallungsanlage und zwei Schildern durch Kandel marschieren.
Protest sei nicht zu erwarten, da keine Werbung für die Versammlung gemacht werde, hatte Kurz argumentiert. Das sah der Landkreis Germersheim anders. Da es zu keiner in Corona-Zeiten verbotenen Menschenansammlung kommen dürfe, untersagte er die Versammlung. Kurz legte dagegen Widerspruch ein. Selbst wenn sich jemand der Demonstration anschließen würde, könnten ja alle den geforderten Sicherheitsabstand von anderthalb Metern einhalten. Er wolle mit der Versammlung auch das aus seiner Sicht „überzogene und rechtswidrige Vorgehen der verantwortlichen Regierung und Behörden in Bezug auf die aktuelle Corona-Problematik“ thematisieren. Überdies hätte der Landkreis das Tragen von Schutzmasken anordnen können.
Die 5. Kammer des Gerichts lehne den Eilantrag jedoch ab. Die entsprechende Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz untersage Veranstaltungen jeder Art. Das Infektionsschutzgesetz ermächtige den Landesgesetzgeber unter anderem dazu, auch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) einzuschränken.
Langer Atem des antifaschistischen Protestes zeigt Wirkung
Auch weise der Kreis Germersheim zu Recht darauf hin, dass wegen außergewöhnlichen Situation in der Südpfalz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in kürzester Zeit mit einem spontanen Gegenprotest zu rechnen sei. An der Aufzugsstrecke in Kandel werde die Benutzung eines Megafons und eines Bollerwagens mit mobiler Beschallungsanlage auch ohne vorherige Werbung innerhalb kürzester Zeit Aufmerksamkeit erregen.
Das Gericht ließ auch die Argumentation mit dem Mundschutz nicht gelten. Zwar schreibe beispielsweise die Stadt Jena inzwischen einen „Mund-Nasen-Schutz“ für den Aufenthalt in bestimmten öffentlichen Bereichen vor. Mit diesen Maßnahmen sei jedoch keinesfalls ein Infektionsausschluss zu erreichen. Denn es sei derzeit nicht möglich, überaus knappe Schutzmasken einer zertifizierten Schutzkategorie zur „faktisch erfüllbaren Auflage“ zu machen.
Unsere bisherige Berichterstattung rund um die rechten Aufmärsche in Kandel und die antifaschistischen Proteste dagegen gibt´s hier.
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