Von Sahra Barkini - Stuttgart. Nach einem Eilantrag wurde am Samstag, 18. April, ein wegen der Corona-Pandemie erlassenes Versammlungsverbot der Stadt Stuttgart gekippt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah das Grundrecht der Versammlungsfreiheit des Antragstellers verletzt. Daraufhin ließ die Stadt Stuttgart die zuvor verbotene Kundgebung "Für das Grundgesetz" zu. Der Weg für die rechtsoffene Kundgebung war frei. Mindestens 80 Menschen versammelten sich am Samstagnachmittag auf … [Weiterlesen...]
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