Von Alfred Denzinger - Rudersberg/Berlin. In der Streitsache Alfred Denzinger ./. Bundesrepublik Deutschland (BRD) fällte das Verwaltungsgericht Berlin am 17. April "im Namen des Volkes" ein Urteil: "Es wird festgestellt, dass der Entzug der Akkreditierung des Klägers zum G20-Gipfel in Hamburg 2017 durch die Beklagte rechtswidrig war. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens." Eine krachende Niederlage für die BRD und ihre Helfer und Helfershelfer namens Staats- und Verfassungsschutz. In … [Weiterlesen...]
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