Tübingen/Freiburg. Nach der Razzia im Tübinger Wohnprojekt Lu 15 fordert der Freiburger Bundestagsabgeordnete der Linken Tobias Pflüger, dass die bei seinem Mitarbeiter beschlagnahmten Materialien und Geräte umgehend zurückgegeben und dessen DNA-Probe und Fingerabdrücke gelöscht werden. Notwendig sei auch eine Entschuldigung für die Razzia bei seinem Mitarbeiter, bei dem bei der Durchsuchung in Mitleidenschaft gezogenen Hausprojekt Lu15 in Tübingen und bei ihm selbst, so Pflüger.
Das Verfahren gegen den Mann wurde inzwischen eingestellt. Die Polizei hatte am 2. Juli die Privaträume des Mitarbeiters des Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Parteivorsitzenden der Linken Tobias Pflüger im Tübinger Wohnprojekt Lu 15 durchsucht (siehe Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, DNA-Entnahmen und Verhaftung). Dem Mann wurde Landfriedensbruch vorgeworfen. Da er nachweislich nicht am Tatort war, wurde das Verfahren zwölf Tage nach der Durchsuchung eingestellt (siehe Staatsanwaltschaft rudert zurück). Zuvor hatte es in Tübingen auch eine Demonstration gegen die Hausdurchsuchung gegeben (Angriff auf linkes Wohnprojekt.)
Zur Einstellung des Verfahrens erklärte Tobias Pflüger: „Es ist richtig und überfällig, dass angekündigt wurde, das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mitarbeiter jetzt endlich einzustellen. Offensichtlich haben die Ermittlungsbehörden realisiert, dass der Vorwurf keinerlei Substanz hatte. Mein Mitarbeiter war an dem fraglichen Tag nicht am Tatort. Dass es geschlagene zwölf Tage dauerte, bis die Staatsanwaltschaft dies berücksichtigte, ist inakzeptabel.
Die Frage bleibt, warum und auf welcher Grundlage die Durchsuchung im Wohnprojekt Ludwigstrasse 15 in Tübingen überhaupt stattfinden konnte. Mich erinnert das an den Satz des Polizeichefs aus dem Film Casablanca: „Verhaften Sie die üblichen Verdächtigen.“
Die Sicherheitsbehörden müssen nun erklären, auf welcher Grundlage überhaupt gegen meinen Mitarbeiter ermittelt wurde. Wer hat den Durchsuchungsbeschlusses beantragt? Dass der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl eine offensichtliche Linken-Phobie hat und Linke gerne ohne Substanz für so manches verantwortlich macht, ist einschlägig bekannt. Ist dieser Fall ein (weiterer) Hinweis, dass diese Linken-Phobie des Innenministers auch Leitschnur war und ist für Stuttgarter Ermittlungsbehörden?
Die beschlagnahmten Materialien und Geräte müssen umgehend zurückgegeben und die DNA-Probe und Fingerabdrücke meines Mitarbeiters gelöscht werden. Notwendig ist eine Entschuldigung für die Razzia bei meinem Mitarbeiter, bei dem bei der Durchsuchung in Mitleidenschaft gezogenen Hausprojekt Lu15 in Tübingen und bei mir. Notwendig sind ebenfalls Entschädigungen. Ich behalte mir außerdem weitere rechtliche Schritte vor. Mit ihrem Vorgehen hat die Staatsanwaltschaft massiven Schaden angerichtet. Die Ermittlungen haben zu einer Welle rechter, rechtsextremer und neonazistischer Schmähungen, Diffamierungen und Drohungen – darunter beispielsweise der AfD Hessen und der AfD Stuttgart – in den Sozialen Medien geführt, gegen die wir Stück für Stück nun erfolgreich rechtlich vorgehen.“
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