
Der Landtagsabgeordnete Stefan Räpple mit einigen seiner Begleiter am Donnerstag nach der Verhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden
Von Wolfgang Achnitz – Baden-Baden. In einem Zivilgerichtsverfahren stehen sich seit Donnerstag, 20. August, die Amadeu-Antonio-Stiftung und der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple vor dem Landgericht Baden-Baden gegenüber. Der Abgeordnete für den Wahlbezirk Kehl, gegen den bei der AfD ein Parteiausschlussverfahren läuft, verklagt die Berliner Stiftung auf Unterlassung. Die der vierten Zivilkammer vorsitzende Richterin Marion Brede setzte den Streitwert auf vorläufig 10 000 Euro fest.
Das von der Stiftung betriebene Online-Nachrichtenportal „Belltower.news“ hatte in einem Vorbericht zum Braunschweiger AfD-Parteitag unter dem Titel „Bringt sich der Flügel in Stellung?“ im November 2019 geschrieben, dass Anträge gegen die sogenannte Unvereinbarkeitsbarkeitsliste von Stefan Räpple eingebracht worden seien, „einem erklärten Antisemiten und Holocaust-Relativierer, gegen den ein Parteiausschlussverfahren läuft.“ Die Behauptung, ein Antisemit und Holocaust-Relativierer zu sein, bedeute für seinen Mandanten einen „Ansehensverlust, der ihn in seiner Arbeit als Volksvertreter schwer beeinträchtige.“ Aber auch sein allgemeines Persönlichkeitsrecht als Privatperson sei durch diese falschen Tatsachenbehauptungen betroffen, erklärte der Freiburger Anwalt Manuel Mößner, der mit Räpple vor Gericht auftrat.
Für die beklagte Stiftung erklärte der Rechtsanwalt aus Berlin, dass der Abgeordnete als Person des öffentlichen Lebens sich solchen Bewertungen stellen müsse, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Zudem handele es sich bei der zitierten Passage um eine zulässige Meinungsäußerung, für die es zahlreiche Anknüpfungstatsachen gebe.
Schlägertrupps der Antifa?
Als die Kammer vorab die Zulässigkeit der Klage prüfen wollte, zierte sich Räpple, dem Gericht seine Wohnanschrift bekannt zu machen. „Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat direkte Kontakte zur Antifa und das wäre sehr gefährlich für mich, die Schlägertrupps, das wird mir zu heiß dann“, behauptete der Landtagsabgeordnete, was der Vertreter der Stiftung umgehend vehement zurückwies.
Nachdem ein Gütegespräch nicht zustande kam und der Rechtsvertreter der Amadeu-Antonio-Stiftung auch nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erklärte Richterin Brede die Hauptverhandlung nach rund 30 Minuten für beendet. Die Verkündung des Urteils soll wegen der Urlaubszeit erst am Donnerstag, 22. Oktober, erfolgen.
Info-Kasten
Die Berliner Amadeu-Antonio-Stiftung wurde 1998 gegründet. Ihr Ziel ist es, eine demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus wendet. Dafür unterstützt sie Initiativen und Projekte, die sich kontinuierlich für eine demokratische Kultur engagieren und für den Schutz von Minderheiten eintreten. Die Stiftung wird auch durch öffentliche Gelder gefördert und verteilt das Geld unkompliziert gezielt dort, wo es benötigt wird.
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