Ulm. Im Ulmer Prozess um einen antiziganistischen Anschlag im Mai 2019 wurde am Mittwoch, 23. September, nach 16 Verhandlungstagen das Urteil über die fünf Angeklagten verkündet. Alle fünf wurden wegen Vertreibung beziehungsweise gemeinschaftlicher Nötigung in 45 Fällen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Alle Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt. Das teilte der Verband Deutscher Sinti und Roma mit. Die Kammer habe betont, dass die Motivation der Tat Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und … [Weiterlesen...]
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