Hamburg. Auch nach mehr als drei Jahren nach dem G20-Gipfel in Hamburg ist ein Ende der staatlichen Repression nicht abzusehen. Im Dezember soll der erste Prozess im sogenannte Rondenbarg-Komplex gegen fünf junge Angeklagte starten. Sie sind die jüngsten der insgesamt über 80 Angeklagten, denen im Rahmen eines Pilotverfahrens der Prozess gemacht werden soll. An ihnen sollen exemplarisch die Beweisführung und Konstruktion der Vorwürfe durchexerziert werden, die nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch in möglichen späteren Verfahren gegen ihre GenossInnen angewandt werden sollen.
Die Angeklagten gehören laut einer Mitteilung der Roten Hilfe zu den rund 200 DemonstrantInnen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei diesem Angriff wurden zahlreiche AktivistInnen verletzt, elf von ihnen schwer.
Das staatsanwaltliche Konstrukt sehe nicht vor, individuelle strafbare Handlungen nachzuweisen, erklärt die Rote Hilfe. Allein die Anwesenheit der Beschuldigten vor Ort genüge, um ein gemeinsames Tathandeln zu unterstellen, was für eine Verurteilung ausreiche. „So werden auch den Beschuldigten keine konkreten Straftaten zugeordnet. Falls sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wäre künftig jede Teilnahme an einer Demonstration mit enormen Kriminalisierungsrisiken verbunden. Straftaten Einzelner könnten so allen vor Ort befindlichen Personen zugeschrieben werden“, führt die Selbsthilfeorganisation weiter aus.
Jugendstrafrecht ermöglicht Ausschluss der Öffentlichkeit
Weil das Landgericht Hamburg die jüngsten Beschuldigten ausgesucht habe, könne die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen und somit die Begleitung durch solidarische UnterstützerInnen und kritische Presse im Gerichtssaal unterbunden werden. Der anstehende Prozess bedeute einen massiven Eingriff in die Lebensgestaltung und Perspektiven der jungen AktivistInnen, der die ohnehin schon enorme Belastung durch die eigentliche Repressionsmaßnahme verschärfe. Einmal wöchentlich müssten die Beschuldigten, die in verschiedenen Städten lebten, ab Ende 2020 zu dutzenden Verhandlungstagen nach Hamburg reisen. Damit werde es über einen unabsehbar langen Zeitraum unmöglich, geregelte Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse aufrecht zu erhalten. Als Prozessauftakt plant das Gericht derzeit den 3. Dezember 2020.
„Von Anfang an war es skandalös, wie die Hamburger Polizei nach ihrem blutigen Angriff gegen die Demonstration im Rondenbarg die Vorgänge uminterpretiert hat“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Die AktivistInnen, von denen etliche nach dem brutalen Einsatz im Krankenhaus behandelt werden mussten, sehen sich seither massiver staatlicher Repression ausgesetzt. Dass nun den Jüngsten die berufliche Perspektive zunichte gemacht werden soll, indem sie ab Dezember aus dem gesamten Bundesgebiet regelmäßig zu den ohnehin belastenden Prozessterminen nach Hamburg fahren müssen, obwohl ihnen keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen werden, ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Die Rote Hilfe e.V. fordert die umgehende Einstellung dieser offensichtlich politisch motivierten Verfahren und steht solidarisch an der Seite der Betroffenen.“
Die Rote Hilfe ist eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt. Sie konzentriert sich auf politisch Verfolgte aus der BRD, bezieht aber auch nach Kräften Verfolgte aus anderen Ländern ein. Unsere Unterstützung gilt allen, die als Linke wegen ihres politischen Handelns, z.B. wegen presserechtlicher Verantwortlichkeit für staatsverunglimpfende Schriften, wegen Teilnahme an spontanen Streiks oder wegen Widerstand gegen polizeiliche Übergriffe ihren Arbeitsplatz verlieren, vor Gericht gestellt, verurteilt werden. Ebenso denen, die in einem anderen Staat verfolgt werden und denen hier politisches Asyl verweigert wird.
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