Von Paul Linker – Stuttgart. Vor dem Stuttgarter Amtsgericht findet am Dienstag, 5. Januar, ein Prozess gegen einen Aktivisten aus Stuttgart mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das „Vermummungsverbot“ statt. Der betroffene Aktivist soll im Juni 2020 vermummt an einer Demonstration zum Thema „Stoppt den Krieg des NATO-Partners Türkei/Freiheit für alle politischen Gefangenen“ (wir berichteten) teilgenommen haben.
Während in der BRD nahezu täglich Coronaleugner und Faschisten ohne einen in diesen Zeiten dringend erforderlichen Mund- und Nasenschutz brüllend durch die Straßen ziehen und dabei keinerlei Abstandsregeln beachten, wird ein linker Aktivist angeklagt, weil er „vermummt“ gewesen sei.
Auch im Juni 2020 galten umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie wie zum Beispiel das Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen Geschäften. Das gebotene und verantwortungsbewusste Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei einer linken Demonstration gilt der Staatsanwaltschaft jedoch offenbar als Straftatbestand der „Vermummung“.
Ein Antrag der Anwältin des Angeklagten auf Verlegung des Termins wegen des aktuellen Lockdowns und der erheblichen Zunahme von Infektions- und Todesfällen durch Covid-19 wurde unter anderem mit der lapidaren Begründung des „zu beachtenden Grundsatzes der Verfahrensbeschleunigung“ abgelehnt. Offenbar gibt das Amtsgericht Stuttgart der Kriminalisierung linker Strukturen den Vorrang vor den Gefahren der gegenwärtigen Pandemie.
Der Prozess beginnt am 5. Januar 2021 um 10.30 Uhr im Sitzungssaal 104 im 1. Obergeschoss des AG Stuttgart (Hauffstraße 5).
Folge uns!