Berlin. Das Berliner Finanzamt rudert zurück. Die Anwälte der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA) teilten mit, dass das Finanzamtes für Körperschaften I in Berlin für das Jahr 2019 die gemeinnützig erklärt habe. Die zahlreichen Proteste waren demnach nicht vergebens (siehe hierzu https://beobachternews.de/tag/entzug-der-gemeinnuetzigkeit/). Das ist ein gutes und wichtiges Signal für den Antifaschismus in diesem Land!
Zur Begründung teilt das Finanzamt mit, die Gemeinnützigkeit könne „nach eingehender Prüfung“ gewährt werden, da die Bundesvereinigung der VVN-BdA im Jahr 2019 im Verfassungsschutzbericht des bayerischen Geheimdienstes nicht mehr als „extremistische Organisation“ eingestuft sei. Aufgrund der geänderten Einstufung stehe der Paragraph 51 der Abgabenordnung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit „nicht im Wege“.
Die VVN-BdA erklärt hierzu:
„Wir werten das als Signal, dass die Vernunft siegen wird und wir sind jetzt zuversichtlich, bald auch eine positive Nachricht für die Jahre 2016-18 zu erhalten.
An dieser Stelle bedanken wir uns schon einmal bei allen, die uns bei dieser schwierigen und langen Auseinandersetzung unterstützt haben! Durch die große Solidarität, die verstärkte Öffentlichkeit und den lauten Protest von Vielen wurde deutlich, welche Bedeutung die VVN-BdA in diesem Land bis heute innehat, und dass Antifaschismus eine breite gesellschaftliche Basis hat. Gemeinsam sind wir stark!“
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