Singen. Die Staatsanwaltschaft Konstanz soll diese Woche Strafbefehl gegen zwei der vier Beamten ausgestellt haben, die am 6. Februar 2021 ein elfjähriges Kind in Singen in Handschellen abgeführt und auf die Polizeiwache gebracht hatten (wir berichteten). Gegen zwei weitere tatverdächtige Beamten soll das Verfahren gegen Auflagen eingestellt worden sein. Die Vorwürfe gegen das Kind haben sich als vollkommen haltlos erwiesen.
Daniel Strauß, Vorstandsvorsitzender des Verband Deutscher Sinti und Roma (VDSR) Baden-Württemberg (VDSR-BW): „Alle vier Beamten haben demnach rechtswidrig gehandelt. Der Landesverband begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft dies festgestellt hat. Der Vorfall hat großes öffentliches Interesse und Empörung ausgelöst. Wir wünschen uns und erwarten auch, dass es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.“
Die zwei Beamten, die einen Strafbefehl erhalten haben sollen, haben der Staatsanwaltschaft zufolge Einspruch eingelegt. Eine öffentliche Hauptverhandlung ist daher nicht ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft soll bisher nicht von einer rassistischen bzw. antiziganistischen Motivation ausgehen. Daniel Strauß führt dazu aus: „Die mehrfache Verwendung des antiziganistischen ‚Z.‘-Begriffs ist belegt. Die Tatmotivation muss beim Namen genannt werden.“
Nach dem Vorfall im Februar nahm der VDSR-BW Gespräche mit dem Innenministerium auf. Innenminister Thomas Strobl und Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz garantierten dabei die umfassende Aufklärung des Falls. Zudem konnte der VDSR-BW mit dem Inspekteur der Landespolizei, Andreas Renner, vereinbaren, die Themen Antiziganismusprävention sowie Sinti und Roma in der polizeilichen Ausbildung zu verankern. Damit wurde ein schon lange verfolgtes Vorhaben des Landesverbands realisiert. Konkrete Schritte befinden sich derzeit in Kooperation mit den verantwortlichen Stellen in Vorbereitung.
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