Leipzig/Dresden. Die Leipziger Antifaschistin Lina wurde am 5. November 2020 frühmorgens festgenommen und ist seither in Untersuchungshaft – nunmehr schon über ein Jahr lang. Vorgeworfen wird ihr, gemeinsam mit ihren GenossInnen engagiert gegen Nazis vorgegangen zu sein – was das sächsische Landeskriminalamt als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt.
Seit ihrer Festnahme ist Lina Mittelpunkt einer von den Behörden befeuerten medialen Hetzkampagne, die offen sexistische Züge trägt. Die überlange Untersuchungshaft gegen Lina wird nach Ansicht der Roten Hilfe e.V. dabei gezielt eingesetzt, um zum einen die Betroffene selbst zu zermürben, zum anderen aber auch die gesamte Bewegung einzuschüchtern und den Kampf gegen Nazis in der Öffentlichkeit zu diffamieren. Seit dem 8. September 2021 läuft der Prozess gegen Lina und drei weitere Antifaschisten vor dem Oberlandesgericht Dresden.
Langjährige Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen
Seit vielen Jahren überziehe die sächsischen Repressionsorgane antifaschistische Strukturen mit unterschiedlichsten Überwachungs- und Verfolgungsmaßnahmen. Dabei greife sie gern auf den berüchtigten Durchleuchtungsparagrafen 129 zurück, der die betroffenen AktivistInnen und Gruppen zu „kriminellen Vereinigungen“ erkläre und den Ermittlungsorganen eine Fülle zusätzlicher Kompetenzen zugestehe. Dazu erklärt die Rote Hilfe weiter: „Der Paragraf dient dabei weniger der Verfolgung konkreter Straftaten oder der Verurteilung einzelner Betroffener, sondern in erster Linie der Ausforschung und Einschüchterung der ganzen Bewegung.“
Erste Versuche des sächsischen Landeskriminalamts, den Paragrafen 129 zur Kriminalisierung antifaschistischer Proteste anzuwenden, sollen nach einer Mitteilung der Roten Hilfe mit Skandalen und Peinlichkeiten geendet haben – etwa das 2011 gegen die Demonstrationen in Dresden eingeleitete Verfahren, das mit rund einer halben Million erhobener Verkehrsdaten als „Handygate“ in die Geschichte einging.
Auch bei den jetzigen Bemühungen, engagierte AntifaschistInnen in verschiedenen Städten als „kriminelle Vereinigung“ zu verfolgen und Lina mit drei weiteren Genossen vor Gericht zu zerren, zeige sich vor allem eins: „Der nahezu obsessive Verfolgungswille des Landeskriminalamts Sachsen gegenüber linken Strukturen, bei dem die eigens gegründete „SoKo Linx“ auch vor offenen Rechtsbrüchen wie der Weitergabe interner Ermittlungsergebnisse an die Presse oder dem Informationsaustausch mit Nazi-Strukturen nicht zurückschreckt“, führt die Rote Hilfe weiter aus.
Rote Hilfe fordert die Freilassung aller politischen Gefangenen
„Die inzwischen einjährige Untersuchungshaft gegen Lina ist ein weiterer Beweis für eine politische Justiz, die sich nicht der Verfolgung von Straftaten, sondern der Kriminalisierung von fortschrittlichen Bewegungen und antifaschistischen Gruppen widmet“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. „Eingesperrt ist Lina – gemeint sind wir alle. Wir als Rote Hilfe e. V. stehen solidarisch an der Seite von Lina und allen anderen in diesem Verfahren Beschuldigten. Wir fordern die sofortige Einstellung der grotesken Verfahren nach § 129 und die umgehende Freilassung der AntifaschistInnen Lina, Dy und Findus und aller anderen politischen Gefangenen!“
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