Stuttgart. Der ursprüngliche Prozesstermin gegen den Aktivisten Chris wurde verschoben. Nun ist er auf Freitag, 25. März angesetzt. Die Verhandlung des Landgerichts Stuttgart beginnt um 11 Uhr in der Olgastraße. Um 10 Uhr ist eine Kundgebung vor dem Gericht geplant. Am Abend des 25. März lädt die „Revolutionäre Aktion Stuttgart“ im Linken Zentrum Lilo Herrmann zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Konfrontation unumgänglich“ ein, bei der „auf das Verhältnis und die Bedeutung von Repression im revolutionären Prozess eingegangen wird und skizziert wird, wie ein möglicher Umgang aussehen kann“ – so die Veranstalter.
Haftstrafe ohne Bewährung habe das Urteil des Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt im Juli 2020 gelautet. Auslöser des Verfahrens seien Aktionen rund um den Silvesterspaziergang an der Justizvollzugsanstalt in Stuttgart-Stammheim an Silvester 2018 gewesen. In der ersten Instanz sei der Aktivist Chris wegen Landfriedensbruchs zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Nun stehe die Berufungsverhandlung an.
Die „Kriminalisierung von Chris“ habe eine eine längere Historie, so die „Revolutionäre Aktion Stuttgart“. Bereits 2011 habe er für mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen (wir berichteten). Damals sei es um eine Bühnenbesetzung bei einer rechtspopulistischen Veranstaltung und eine körperliche Auseinandersetzung mit Teilnehmenden gegangen (wir berichteten). Weitere Verfahren und Bewährungsstrafen habe es um Gegenproteste gegen eine AfD-Veranstaltung 2016 und im Kontext der Hausbesetzung in der Wilhelm-Raabe-Straße 2018 gegeben.
„Dass die Strafverfolgung immer wieder die Gleichen trifft ist dabei kein Zufall“, ist die „Revolutionäre Aktion Stuttgart“ überzeugt. Wenn es gegen Linke geht, hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in Stuttgart „schon lange einen besonderen Verfolgungseifer“. Die polizeilichen Führungszeugnisse derjenigen, die „eine langjährige politische Praxis“ haben, seien daher gefüllt mit Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. So auch bei Chris, der als aktiver Kommunist immer wieder „ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden“ geraten sei.
Zu den Anklagepunkten vom 26. Januar kämen nun zwei weitere. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wolle zusätzlich eine Verurteilung für die Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration zum rassistischen Terroranschlag in Hanau und an einer Auseinandersetzung mit Nazis der „Identitären Bewegung“ am Rand einer Querdenkenkundgebung im Mai 2020 erwirken.
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