Herrenberg/Tübingen. Am 15. März, dem internationalen Gedenktag gegen Polizeigewalt, wurde in Herrenberg und in Tübingen an Richard Epple erinnert. Der damals 17-Jährige verlor am 1. März 1972 sein Leben. Er starb nach mehreren Schüssen aus einer Polizeiwaffe. Angeblich hielt die Polizei den jungen Mann für einen RAF-Terroristen. Ein Beispiel für einen sinnlosen Tod durch Polizeigewalt.
Beim Gedenktag arbeiteten die „Antifa Herrenberg“ und das nach dem Getöteten benannten Tübinger Epplehaus zusammen. Den Anfang macht am Nachmittag ein Gedenken im kleinen Kreis in Herrenberg-Affstätt am Todesort von Richard Epple.
In Anwesenheit eines Fotografen und eines weiteren Journalisten des „Gäuboten“ wurde an der Stelle, an welcher der Wagen von Richard Epple zum Stehen kam, eine Gedenktafel aus Metall und ein Gedenkkranz angebracht.
Nach einem Redebeitrag zum Tod von Richard Epple wurde eine Gedenkminute abgehalten. Am frühen Abend wurde dann in Tübingen vor dem Epplehaus in einem einem größeren Kreis Richard Epples gedacht. Bis zu 45 Menschen nahmen teil. Eine Rede zum Tod von Richard Epple wurde durch einen allgemeineren Beitrag zum Thema Polizeigewalt ergänzt.
Die beiden organisierenden Gruppen zeigten sich mit der Veranstaltung zufrieden. Lou Stern, eine der Beteiligten, fasste es zusammen: „Gut, dass wir an das Schicksal von Richard Epple erinnern und daran wie Polizeigewalt im schlimmsten Fall endet.“
Alle Fotos im Beitrag: Antifa Herrenberg / Titelbild: Archiv-/Symbolbild BN
Die Rede zu Richard Epples Tod im Wortlaut:
„Das Epplehaus heißt eigentlich mit vollem Namen Richard-Epple-Haus oder kurz REH. Der Hintergrund zu diesem Namensgeber ist vielen Party- und Konzert-Besucher*innen und teilweise sogar einigen Ehrenamtlichen unbekannt. Wer war Richard Epple?
Richard Epple wurde am 2. August 1954 geboren und lebte im kleinen Ort Breitenholz (Ammerbuch) im Landkreis Tübingen. Sein Vater starb, als er 12 Jahre alt war. Seitdem musste die Mutter Maria ihn und seinen Bruder Erich allein aufziehen. Die Epples waren seit Generationen in Breitenholz ansässig und gehörten hier zu den Dorf-Armen. Die Witwe blieb zurück mit zwei Söhnen. Sie hatte drei Kühe, zwei Schweine, zehn Hühner und einen Hektar Land, auf dem vor allem Kartoffeln angebaut wurden.
Richard Epple war ein Mechaniker-Lehrling und galt als Autonarr ohne Führerschein. Seine Begeisterung für Autos führte dazu, dass er am 1. März 1972 ein Auto, einen Ford Taunus 12 M, möglicherweise alkoholisiert, entwendete und damit eine Spritztour machte. Als die Polizei ihn in der Tübinger Wilhelmstraße kontrollieren wollte, entwickelte sich daraus eine Verfolgungsjagd mit fatalen Ausgang.
Die Verfolgungsjagd führte durch Tübingen und über die Bundesstraße 28 in Richtung Herrenberg. Epple soll dabei mehrfach das Polizeifahrzeug abdrängt und den Gegenverkehr gefährdet haben.
Unterwegs übernahm eine Herrenberger Polizeistreife die Verfolgung. Epples Wagen durchbrach zwei Straßensperren. Die Herrenberger Polizei errichtete am Ortseingang eine Straßensperre, durchbrach diese und gefährdete dabei laut Darstellung der Polizei einen Polizisten. Epple fuhr weiter in Richtung Calw.
Danach wurde über Funk „Feuer Frei!“ befohlen. Dem Befehl wurde Folge geleistet. Ein Polizist feuerte aus dem Seitenfenster, erst mit einer Pistole, dann mit einer Beretta-Maschinenpistole. Es wurde so scharf geschossen „dass eine Frau, die sich in der Nähe aufhielt, vor Angst querfeldein flüchtete, um nicht getroffen zu werden“, so ein linkes Flugblatt später.
Epple wurde zum ersten Mal am Ortsausgang Herrenberg getroffen. Der Verletzte geriet in Panik, und sein Fluchtimpuls, vor der Gefahr zu fliehen verstärkte sich. Weitere Schüsse fielen. Am Ende hatte der Wagen sieben Einschüsse, kam bei Herrenberg-Affstätt auf Höhe der Gaststätte zum Stehen. Richard Epple war sofort tot.
Todesschütze war der Polizeimeister Hans-Jörg G., der damals 26 Jahre alt war.
Um es deutlich herauszustreichen: Ein in Panik geratener 17-jähriger Junge wurde von mehreren Schüssen aus einer Polizeiwaffe getötet.
Es stellt sich die Frage, warum man auf die Heckscheibe und nicht auf die Reifen gezielt hatte.
Als der Mutter die Todesnachricht überbracht wurde schrie sie: „Wo isch der Bua?“
Der damals 19-jährige Bruder Erich musste den ganzen Abend am Bett seiner Mutter bleiben, die mit Selbstmord gedroht hatte.
In der Begründung für den Schusswaffengebrauch hieß es, der Flüchtende sei von der Polizei irrtümlicherweise für einen RAF-Terroristen gehalten worden. Das ist nicht auszuschließen, würde aber bedeuten, dass den Verfolgern nicht auffiel, dass das Auto von einem 17-Jährigen gelenkt wurde. G. und seine Kollegen wurden später auch in einer Untersuchung frei gesprochen. Die Untersuchungskommission hielt das Verhalten der Beamten für angemessen. G. selbst sah das offenbar anders, denn er nahm sich wenige Jahre später das Leben, vermutlich auch aus Schuldgefühlen heraus.
Die außerparlamentarische Linke in Tübingen reagierte auf diesen extremen Fall von Polizei-Gewalt und bildete ein „Solidaritätskomitee Richard Epple“. Es sammelte Spenden für die Beerdigung und versuchte den Tod von Epple zu skandalisieren. Das Komitee schrieb in einem Flugblatt: „Wir sind der Meinung, dass das jeden angeht. Wir fordern Sie, die Bevölkerung, auf, durch massiven Protest diesen brutalen Methoden unserer ‚Freunde und Helfer‘, der Polizei, Einhalt zu gebieten.“
Nach der Besetzung des leer stehenden Haus in der Karlstraße 13 in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 1972 wurde das Haus „Richard-Epple-Haus“ getauft.
Auf der anderen Seite wurde versucht, Epple posthum zu diffamieren, um ihn so eine Mitschuld an seinem Tod zu geben. Zwei Wochen nach dem Tod von Richard Epple, am 14. März 1972, erschien ein Brief, der von 32 Bewohner*innen von Breitenholz unterzeichnet wurde und in dem es hieß: „Der Lehrling Richard Epple ging seit Wochen keiner geregelten Arbeit nach, versäumte die Berufsschule und wurde abends erst aktiv, wenn Leute in seinem Alter zu Haus sein sollten. […] Wir alle bedauern den tragische Tod von Richard Epple, sind jedoch der Meinung, dass jeder, der sich wie ein Verbrecher verhält, auch damit rechnen muss, als ein solcher behandelt zu werden.“ Auch der Tübinger Oberbürgermeister Hans Gmelin (1911-1991), unter anderem 1941-45 als NS-Gesandtschaftsrat am Holocaust in der besetzten Slowakei beteiligt, meinte über Richard Epple im Interview: „Wie jeder weiß, war R.E, kein unbeschriebenes Blatt.“
Auch die Kreissparkasse, der das besetzte Haus in der Karlsstraße 13 gehörte, weigerte sich, das Gebäude an die Stadt zu vermieten oder zu verkaufen, wenn das Haus den Namen Richard-Epple-Haus trage. In einem strategischen Manöver wurde daraufhin der Name von den Besetzer*innen aufgegeben, aber nur bis das Haus von der Stadt gekauft wurde. Der Name „Richard-Epple-Haus“ wurde am 10. Dezember 1972 in einer Resolution beschlossen.
Im Jahr 1973 wurde der Epplehaus-Aktivist Bernd M. von dem Polizei-Gewerkschafter Dietrich Siemann im Kreis Tübingen angezeigt, weil er in einem Leserbrief geschrieben hatte, dass Richard Epple „ermordet“ wurde.
Die Diffamierung zeigte Wirkung, auch in der Dorfgemeinschaft von Breitenholz. Wenn Erich Epple auf Fußballplätze ging, zeigten Leute auf ihn und sagten: „Guck mal, da ist der Terrorist.“ Die Süddeutsche Zeitung berichtete in einem Artikel 2007: „Wenn die Mutter beim Metzger einkaufen war, wurden alle anderen Frauen vor ihr bedient.“
Die Mutter wies den ihr verbliebenen Sohn Erich an, gegen die Diffamierung durch Teile der Dorf-Gemeinschaft nicht aufzubegehren: „Wir sind schon die hinterschte vom Flecka, wir müsset des Maul halte.“
Es wird von ihrem Sohn berichtet, dass Maria Epple immer schimpfte, wenn sie an einem Polizeiauto vorbeiging.
Die Benennung des im Juni 1972 besetzten Haus nach Richard Epple war sicherlich eine Aneignung damaliger Linker ohne Reflexion und Rücksprache. Die Familie wurde nicht gefragt und sicher spielten auch Märtyrer-Vorstellungen eine Rolle. Doch die Namensgebung gegen alle Widerstände der Stadt führt dazu, dass auch heute noch der Name ‚Richard Epple‘ nicht vergessen ist.“
Die leicht gekürzte Rede zu Polizeigewalt im Wortlaut:
„Am 1. März 1972 wurde Richard Epple von der Polizei erschossen. Seit 1976 dokumentiert die Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei / CILIP
die tödlichen Schüsse durch Polizeibeamt*innen im Dienst in Deutschland. In Baden-Württemberg waren es 45 von insgesamt 464 Todesschüssen. Allein 2020 tötete die Polizei 15 Menschen in der Bundesrepublik.
Grundsätzlich darf die Polizei auf Personen nur schießen, um sie angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Der „finale Rettungsschuß“ („ein
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich“ wirkender Schuss) ist nur unter engen Bedingungen (gegenwärtige Lebensgefahr …) zulässig. Dabei sind es oft Situationen mit Menschen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befinden.
Am 31.1.2020 wurde die 33 jährige Maria in Berlin von den Cops erschossen. Beim Eindringen in die Wohnung registrierte die Polizei wohl
zwei Antifa-Flaggen, außerdem seien Sie von Maria mit einem Messer bedroht worden, als sie die Zimmertüre aufbrachen.
Ähnliche Situationen, in denen sich voll bewaffnete Polizeibeamt*innen durch psychisch labile Personen mit Messern in Lebensgefahr wähnen, während sie in den Rückzugsraum dieser Personen eindringen, führen regelmäßig zu tödlichen Schüssen. Ca. die Hälfte der Erschießungen durch die Polizei fällt in diesen Bereich.
In Rheinland-Pfalz ist die Polizei mittlerweile flächendeckend mit sogenannten „Tasern“ ausgerüstet. Taser stehen auch in Hessen, Saarland und NRW zur Verfügung, sowie bei geschlossenen Einheiten zum Beispiel in Bayern., und sollen nach dem Wunsch des baden-württembergischen Innenministeriums auch hier mehr Verbreitung finden. Die eigentlich „Distanzelektroimpulsgerät“ genannte Waffe wird von der Gewerkschaft der Polizei für ihre deeskalierende Wirkung gelobt. Dabei sind die Risiken für Menschen mit Vorerkrankungen offensichtlich. Seit 2021 führt CILIP nun auch eine Statistik für durch Taser im Polizei-Einsatz getötete Menschen: Die ach so deeskalierende Waffe hatte 2021 für mindestens 6 Getötete gesorgt.
Die neue Recherche der Kampagne „Death in Custody“, die aus Anlass des heutigen Tages gegen Polizeigewalt veröffentlicht wurde, zählt 181 Todesfälle im Gewahrsam seit 1990. Offizielle Statistiken fehlen und die Todesumstände bleiben meist ungeklärt. Der prominenteste Fall heißt Oury Yalloh, einer der letzten bekannten Fälle vom 23. Juli 2020 heißt Ferhat Mayouf.
Trotzdem wird auf den jährlichen Innenministerkonferenzen und auch hier in Baden-Württemberg immer wieder betont, dass die Gewalt gegen Polizei zunähme, um so neue Bewaffnungen, schärfere Gesetze und mehr Befugnisse durchzuboxen. Flankiert wird die Politik von der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG und der Gewerkschaft der Polizei, die nicht müde werden, ihre Lobbyarbeit für mehr Überwachung, Aufrüstung der Polizei und Schutz ihrer Klientel zu nutzen.
Dabei wird deutlich, wie sehr mit zweierlei Maßstäben gemessen wird:
Als am 31.1.2022 in Kusel zwei Polizeibeamte erschossen wurden, war das Entsetzen der Politiker*innen groß. Bundesweite Trauerbeflaggung und Schweigeminute von Polizeikräften mit Blaulicht und schließlich die Forderung nach einem nationalen Gedenktag für im Dienst getötete Polizeikräfte, wie vom DPolG Chef Rainer Wendt gefordert wurde.
Dahingegen findet eine ernstzunehmende Untersuchung über die Verhältnismäßigkeit des tödlichen Schusswaffen- und Tasergebrauchs kaum statt. Von den jahrzehntelangen Vertuschungsversuchen im Fall von Oury Jalloh und anderen ganz zu schweigen.
Es herrschen doppelte Standards:
Polizist*innen wird vor Gericht prinzipiell eher geglaubt.
Aussagen von Beamt*innen gelten als belastbar, als seriös. Wir haben das aktuell im Fall Ella aus dem Dannenröder Wald erlebt. Trotz eines entlastenden Videos wurde der zurechtgelegten Polizeiaussage geglaubt. Es gibt lediglich Indizien und Ella wurde wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Oder Im Jamnitzer Prozess in Nürnberg, wo aufgrund der Aussage der Polizei ein Mensch zu 1,5 Jahren Haft wegen Körperverletzung von
Polizist*innen durch angebliches Anschreien verurteilt wurde.
Polizisti*innen sind mehrfach geschützt. Natürlich gilt für sie wie für uns alle, dass Körperverletzungen strafbar sind. Aber mit dem sog.
„Schubsparagraphen“ § 114 StGB ist nun noch ein besonderes Recht hinzugekommen, das eine einfach und effektive Möglichkeit bietet, wenn andere Optionen versagen, den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ins Feld zu führen. Diese Sonderstellung ist mit üblichen juristischen Grundsätzen gar nicht vereinbar, wird aber mittlerweile gerne und intensiv eingesetzt, insbesondere gegen Linke und Öko-Aktivisti.
Polizisten schützen sich gegenseitig. Der Korpsgeist führt dazu, dass Aussagen abgesprochen, Tatsachen verdreht und mitunter auch erfunden werden.
Ganz selten wird aber auch mal ein Fall aufgeklärt, wie erst letzte Woche in Trier, als die von den Beamt*innen erlogenen Aussagen vor Gericht wegen eines Videobeweises entlarvt wurden. Sogar die Staatsanwaltschaft war entsetzt darüber, was zu denken geben sollte.
Cops nutzen ihr Gewaltmonopol, allerdings ohne eine effektive Überwachung, Rechtfertigung oder Kontrolle dieser sehr weitreichenden Macht. Macht und Waffen, die ganz sicher in den meisten Fällen ihrer Einsätze völlig unnötig sind, aber in jedem Fall viel zu leichtfertig eingesetzt werden.
Cops nehmen für sich Rechte in Anspruch, die sie nicht haben. Während sie mit Body-Cams filmen wollen, sind die Aufnahmen grundsätzlich nicht zu verwerten, wenn es sich um Ermittlungen gegen sie selbst handelt. Auf Anraten der Polizeigewerkschaften versuchten Polizistinnen das Filmen ihrer Handlungen mit Hinweis auf das Kunsturhebergesetz zu unterbinden. Nachdem dies 2021 vom Landgericht Osnabrück geklärt wurde, folgte der Versuch, die „Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes“ zu bemühen. Dahinter und unter dem alten Kampf, dass Polizist*innen nicht erkennbar zu identifizieren sein wollen, steckt die Angst, ihr ungesetzliches Verhalten zu entlarven und nicht mehr die Kontrolle über ihr Handeln zu haben.
Die Polizei agiert in eigenem Interesse, über die Interessen der Herrschenden Klasse hinaus. Sie ist ein eigenständiger politische Akteur geworden und definiert selbst, wo sie hart durchgreift, und wo sie Kontrolle ausüben will.
Denn darum geht es: Kontrolle auszuüben und die eigene Autorität unangreifbar zu machen. Deswegen werden Untersuchungen über Körperverletzung im Amt diskreditiert, deswegen werden Untersuchungen über rechte Strukturen und Netzwerke in der Polizei verhindert und deswegen wehrt sich die Polizei gegen eine unabhängige Kontrolle und Beschneidung ihrer Kompetenzen und Aufgaben.
Dabei hilft ihnen ihre „Copaganda“, etwa in Zeitungen, die Polizeimeldungen ungefiltert übernehmen, obwohl Journalistenverbände vor dieser Praxis mittlerweile warnen. Etwa in Medien, die das Bild des „guten Cops“ festigen mit unzähligen Krimis, Sendungen über Polizei im Einsatz etc. Etwa in Kinderbüchern vom guten hilfreichen Polizisten, durch gezielte Werbekampagnen usw.
Die Polizei ist strukturell so angelegt, wie sie gerade ist: Gewaltarbeiter*innen für den Ordnungsstaat, autoritär, eine Definitionsmacht ohne Selbstzweifel. Sie reagiert empfindlich auf alle, die Ihre Autorität anzweifeln, sie in ihrer Lächerlichkeit entlarven und ihre Strukturen bekämpfen.
Aber ohne unabhängige Untersuchungen, ohne Einschränkung ihrer Aufgaben, ohne Abrüstung der Polizei, ohne Begrenzung ihrer Macht und letztlich ohne Zerschlagung der Polizei werden wir weiterhin tödliche Polizeieinsätze haben, weitere Tote durch Polizeischüsse, Taser und Polizeigewalt. (…)
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