Von Sven Kollet - Stuttgart. Der baden-württembergische Landtag hat ein neues Landesjagdgesetz verabschiedet, das am 1. April 2015 in Kraft treten soll. Es war hoch umstritten. Jäger gelten künftig als Wildtierschützer. Das Gesetz schränkt sie aber beim Abschuss von Haustieren ein, ebenso beim Einsatz von giftiger Munition wie etwa Blei, beim Jagen mit Totschlagfallen und bei der Wildtierfütterung. Wesentlich ist auch eine zweimonatige Ruhepause. Doch es gab viel Kritik am neuen Gesetz. … [Weiterlesen...]
Folge uns!