Von Alfred Denzinger - Stuttgart. Nach den Räumungen der besetzten Wohnungen in Stuttgart-Heslach (wir berichteten) nimmt die Auseinandersetzung zwischen den beteiligten Parteien weiter Fahrt auf. Die Eigentümer hatten den Dachboden geräumt, auf dem sich Gegenstände der regulären MieterInnen befanden und diese auf die Straße gestellt. Die MieterInnen klagten mit der Begründung "verbotene Eigenmacht" dagegen. Richter Andreas Gerber signalisierte seine Rechtsauffassung zugunsten der … [Weiterlesen...]
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