Koblenz/Stuttgart/Heidelberg. Es ist nicht strafbar, zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel aufzurufen. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Blockaden seien nicht grundsätzlich verwerflich, da sie durch die in Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit gedeckt sein könnten. Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen, Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK), hatte im Frühjahr … [Weiterlesen...]
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