Reutlingen. H&M (Hennes und Mauritz) kann dem Betriebsratsvorsitzenden seiner Tübinger Filiale nicht kündigen. Die Textilhandels-Kette unterlag am Dienstag, 20. Juni, vor der 2. Kammer des Reutlinger Arbeitsgerichts unter Vorsitz der Direktorin des Gerichts Betina Rieker. Die Firma hatte versucht, sich von der Kammer die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung ersetzen zu lassen - vergeblich. Nach einem Bericht des in Tübingen erscheinenden "Schwäbischen … [Weiterlesen...]
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