Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat heute am 4. September 2014 das Urteil des Landgerichts Magdeburg zum Feuertod von Oury Jalloh bestätigt. Dies teilte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in Karlsruhe mit. Damit wird der Fall nicht neu aufgerollt. Vor genau einer Woche wurde der Feuertod des Oury Jalloh vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Es gebe keinen Zweifel daran, dass 2005 in Dessau “eine Riesenschlamperei passiert ist, die nicht sein … [Weiterlesen...]
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