Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten gegen seine Entlassung nicht zur Entscheidung angenommen. Der Mann war aufgrund einer Verletzung der politischen Treuepflicht durch Ausübung hochrangiger Funktionen bei der Partei pro NRW durch rechtskräftiges Disziplinarurteil aus dem Dienstverhältnis entfernt worden. Die 1. Kammer des 2. Senats hat in ihrer Tenorbegründung der Entscheidung ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer mit den Gründen der … [Weiterlesen...]
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