Hamburg. Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat am 27. Januar entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Georg Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie. Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle … [Weiterlesen...]
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