Waiblingen. Das Bündnis Zusammen gegen Rechts (ZgR) Rems-Murr stellt sich hinter die Journalistinnen und Journalisten von WDR und SWR, gegen die es in Köln und Baden-Baden Kundgebungen gab. "Rechten Halunken" müsse das Handwerk gelegt werden, "bevor sie in die Lage versetzt werden, ihr Ziel einer erneuten faschistischen Terrorherrschaft ohne Koalitions-, Glaubens-, Gewissens- oder Pressefreiheit zu erreichen", heißt es in einer Mitteilung. Das Bündnis erklärt sich auch solidarisch mit dem … [Weiterlesen...]
Nach Kundgebungen gegen WDR und SWR stellt sich das ZgR hinter angefeindete Journalisten
Rechte dürfen Pressefreiheit nicht länger bedrohen
500 DemonstrantInnen verteidigen SWR-Beschäftigte gegen rechtsextreme Drohungen
Unerschrocken für Pressefreiheit
Von unseren ReporterInnen - Baden-Baden. Es war ein starkes Zeichen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple hatte für Samstag, 4. Januar, zu einer Demonstration gegen den SWR und seine Beschäftigten aufgerufen. Das "Team Räpple" brachte rund 100 Anhänger auf die Straße. 500 Menschen hielten dagegen. Aufgerufen von Verdi, dem DGB, der Linken, Attac, dem DJV, SPD und Grünen demonstrierten sie für unabhängige Medien und verwahrten sich gegen die Bedrohung von Journalisten durch Rechtsextreme. Es … [Weiterlesen...]
SWR verzichtet auf Beschwerde gegen Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts
Obdachloser muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Von Paul Linker - Stuttgart. Das überraschende Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 5. April 2019 ist rechtskräftig. Wie die Beobachter News von dem betroffenen Obdachlosen erfuhr, hat der SWR auf eine Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid verzichtet. In erster Instanz war der Obdachlose verurteilt worden, Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er klagte gegen die festgesetzten 600 Euro, da er nur eine Meldeadresse bei einer Bekannten hatte, dort aber gar nicht wohnte. Einzelrichter Volkmann gab … [Weiterlesen...]
Stuttgarter Verwaltungsgericht erklärt Gebührenbescheide für rechtswidrig
Obdachloser bietet dem SWR die Stirn
Von Paul Linker - Stuttgart. Wie wir bereits berichteten, wurde im Mai 2018 ein Obdachloser vom Verwaltungsgericht Stuttgart zur Zahlung der sogenannten Rundfunkgebühr verurteilt (siehe "Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen"). Der Mann bekam jetzt in einer weiteren Instanz vor Gericht Recht. Der Mann hatte sich mit einer Klage gegen einen Festsetzungsbescheid des SWR über 600 Euro gewehrt. Nach seiner Ansicht war dieser Bescheid nicht gerechtfertigt, da er nur eine Meldeadresse bei … [Weiterlesen...]
Über die Klage des Mannes wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt
Obdachloser wehrt sich erneut gegen GEZ
Von Paul Linker - Stuttgart. Im Mai vergangenen Jahres unterlag ein Obdachloser vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit seiner Klage gegen die Zahlung der sogenannten GEZ-Gebühr (siehe "Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen"). Jetzt muss sich der Mann gegen weitere Forderungen wehren. Der Verhandlungstermin ist am Freitag, 5. April, um 10 Uhr beim Verwaltungsgericht Stuttgart in der Schellingstraße 15 im Sitzungssaal 4 (Raum Nr. 19) im 2. Obergeschoss. Der betroffene Mann, der das … [Weiterlesen...]
Stuttgarter Gericht bezweifelt Desinteresse des Klägers am Programm
Obdachloser muss Rundfunkbeitrag bezahlen
Essay von Paul Linker - Stuttgart. Einer der vielen heißen Sommertage des Jahres 2018. Während es draußen weit über 30 Grad hat, herrscht eine ähnliche Atmosphäre auch im Sitzungssaal 3 des Verwaltungsgerichts Stuttgart, welches damals noch in dem schon etwas heruntergekommenen Gebäude in der Augustenstraße residierte. Die Temperaturen mögen dazu beigetragen haben, dass eine Gerichtsverhandlung zur Posse wurde. Ein Blick auf den Aushang der an diesem Mittwoch, dem 9. Mai, anstehenden … [Weiterlesen...]
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