Stuttgart. Die Stuttgarter Aktionskünstlerin Loubna Forer wurde am 3. Juli 2014 vom Stuttgarter Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Richter Mangold und die beiden Schöffinnen sahen es in dieser Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass sich die Tat so zutrug, wie es die Securitymitarbeiter behaupteten. Der Ton der Polizeivideos spiegelte zwar einen anderen "Tatverlauf" wider. Dies erschien dem … [Weiterlesen...]
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