Persönlicher Bericht von Loubna Forer - Stuttgart. Als ich am frühen Vormittag die ersten Infos in den Medien und sozialen Netzwerken über Blockupy aus Frankfurt verfolgte, entschied ich spontan, nicht wie geplant dorthin zu fahren, da ich meinen Personalausweis verloren hatte. Die Demonstranten wurden als Gewalttäter dargestellt, während die wahren Kriminellen die Eröffnung der neuen EZB und sich selbst feierten. Da entschloss ich mich zu einer Solidaritätsaktion. Ob es sich um eine … [Weiterlesen...]
Künstlerische Solidaritätsaktion mit Blockupy missfiel der Polizei
Antikapitalistische Grüße aus Stuttgart
Ein gelungener Auftakt in Schorndorf:
Kunst gegen Rechts in der Manufaktur
Schorndorf. Die Tore der Manufaktur öffneten sich am Freitag, 17. Oktober 2014, zum Auftakt der Ausstellung "Kunst gegen Rechts". Am Nachmittag wurden die BesucherInnen in Workshops an verschiedene künstlerische und handwerkliche Techniken herangeführt. Unter anderem konnte man Buttons herstellen und T-Shirts bedrucken. Die Einführung in den Bereich Streetart wurde von den BesucherInnen besonders begeistert aufgenommen. Es entstanden an diesem Nachmittag kleine Kunstwerke, die auch die … [Weiterlesen...]
Workshops und Ausstellungseröffnung in der Schorndorfer Manufaktur:
Kunst gegen Rechts
Schorndorf. Workshops zum Mitmachen für alle am Nachmittag, abends die Eröffnung einer neuen Ausstellung, die bis Mitte November gezeigt wird: Die Initiative Rems-Murr nazifrei! lädt für Freitag, 17. Oktober 2014, zu ihrem Aktionstag "Kunst gegen Rechts" in die Manufaktur in Schorndorf ein. Im Remstal, im Murrtal und auch im Filstal sind Nazis aktiv. Die Initiative Rems-Murr nazifrei! sensibilisiert seit Jahren für das Problem und macht mit Aktionen auf die Umtriebe der Neonazis aufmerksam. Sie … [Weiterlesen...]
Landgericht glaubt Securitymitarbeitern:
Aktionskünstlerin Loubna Forer verurteilt
Stuttgart. Die Stuttgarter Aktionskünstlerin Loubna Forer wurde am 3. Juli 2014 vom Stuttgarter Landgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Richter Mangold und die beiden Schöffinnen sahen es in dieser Berufungsverhandlung als erwiesen an, dass sich die Tat so zutrug, wie es die Securitymitarbeiter behaupteten. Der Ton der Polizeivideos spiegelte zwar einen anderen "Tatverlauf" wider. Dies erschien dem … [Weiterlesen...]
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