Von Wolfgang Achnitz - Baden-Baden. Der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple darf von der Amadeu-Antonio-Stiftung als „erklärter Antisemit" bezeichnet werden. Das Landgericht Baden-Baden hat am Donnerstag eine Unterlassungsklage des ehemaligen AfD-Politikers abgewiesen: Die Meinungsfreiheit überwiege in diesem Fall. Die vierte Zivilkammer unter Leitung von Richterin Marion Brede wies mit dem Urteil eine Klage des ehemaligen AfD-Politikers ab, der nicht persönlich zur … [Weiterlesen...]
Der frühere AfD-Politiker scheiterte mit einer Zivilklage in Baden-Baden
Stiftung darf Räpple als Antisemiten bezeichnen
Unterlassungsklage gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung
Räpple will kein Antisemit sein
Von Wolfgang Achnitz - Baden-Baden. In einem Zivilgerichtsverfahren stehen sich seit Donnerstag, 20. August, die Amadeu-Antonio-Stiftung und der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple vor dem Landgericht Baden-Baden gegenüber. Der Abgeordnete für den Wahlbezirk Kehl, gegen den bei der AfD ein Parteiausschlussverfahren läuft, verklagt die Berliner Stiftung auf Unterlassung. Die der vierten Zivilkammer vorsitzende Richterin Marion Brede setzte den Streitwert auf vorläufig 10 000 … [Weiterlesen...]
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